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Finanzen
Der untenst ehende Bericht be zieht sich auf die Seite n 95 – 96.
berichT der revisionssTelle zur Jahresrechnung
Als R evisionsste lle haben wir die beiliegende Jahr esr echnung
der Zür cher Kunstg esel lschaft, bes tehend aus Bilanz und Be-
triebsrechnung, für das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene
geschäftsjahr geprüft.
V er antwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen V orschrif te n und den
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausgestaltung, impl ementierung und Aufr echterha ltung eines
internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer
Jahresrechnung, die frei von wesentlichen f alschen Angaben
als Folge von V erstössen oder irrtümern ist. Darü ber hinau s
ist der V orstand für die Auswahl und die Anwendung sachge-
mäs ser Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme an-
gemessener Sc hätzung en v er antwortlich.
V er antwortung der R evisionsstelle
unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben
unser e Prüfung in Ü be r einstimmung mit dem schweizerischen
gesetz und den Schw eizer Prüfung sstand ar ds vorgenommen.
nach diese n Standards haben wir die P rüfung so zu pla nen und
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit g ewinnen, ob
die Jahr esr ec hnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
eine Prüfu ng beinhaltet die Dur chf ührung von Prüfun g shand-
lungen zur erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der
Jahresrechnung en thalt enen Wertansätze und sons tigen Anga-
ben. Die Ausw ahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge-
mässen ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech-
nung als Folge von Verstössen oder irrtümern ein. Bei der Be-
urteilung d ieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das intern e
Kontrollsystem, soweit es für die Auf stellung der Jahresrech-
nung von Bed eutung ist, um die den umständen entsp r echen-
den Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü-
fungsur teil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
abzugeben . Die Prüfung umfasst zudem die Beu rteilun g der
Ang emessenheit der ang ew andten Rechnungslegungsmetho-
den, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie
eine Würdigung der g e samtdarstellun g der Jahresrechnung.
Wir sind der Auffas sung, dass die von uns erla ngten Prüfungs-
nachwe ise eine ausreichende und ang emes sene grundlage für
unser Prüfungs urteil bilden.
Prüfung surteil
nach unserer B eurteilung entspricht die Jahr esrechnu ng für
das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene gesc häftsja hr dem
schweiz erischen gesetz und den Sta tuten.
Berichter st attung aufg rund weiter er g esetz licher
Vorschriften
Wir best ätigen , dass wir die gese tzliche n Anforderungen an
die Zula ssung gemäs s R evisionsa ufsichtsg esetz (RAg) und die
unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZgB in Verbindung mit Art. 728
oR) erfüllen und keine mit unser er unabhängigkeit nicht ver-
einbar en Sachverhalte vorliegen.
in Ü be r einstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZgB in Verbindung mit
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 oR und dem Schweizer Prüfungsstan -
dard 890 bestätigen wir, dass ein gemä ss den Vorgaben des
Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Auf-
ste llung der Jahresrechnung ex istiert.
Wir empf ehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmi-
gen.
Die Revisionsstelle
Pricewaterhousecoopers Ag
Stefan gerber Dr. Markus R. neu haus
Revisionsexperte, Leit ender Revisor
Finanzkontrolle der Stadt Zürich
Dani el Züger Fra nco Ma gistris
Revisionsexperte, Leit ender Revisor Revisionsexperte
Zürich, 9. März 2012