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FINANZEN
Der untenstehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 93 – 94.
BERICHT DER REVISIONSSTELLE ZUR JAHRESRECHNUNG
Als R evisionsstelle haben wir die beiliegende Jahr esr echnung
der Zür cher Kunstg esel lschaf t, be stehend aus Bilanz und Be-
triebsr echnung, für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene
Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der V orsta nd ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in
Übereinstimmung mit den gesetzl ichen V orschrif ten und den
Statuten verant w o rtlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausgestaltung, Impl ementierung und Aufrechterhaltung eines
internen Kontr ollsy stems mit Bezug auf die Aufstellung einer
Jahresrechnung, die frei von wesentlichen f alschen Angaben
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hina us ist
der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemes-
sener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben
unsere Pr üfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
G esetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen.
Nach diesen Standards haben wir die Prü fung so zu planen und
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob
die Jahr esr ec hnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die D ur chführung von Prüfung shan d -
lungen zur E rlangung von Prüfungsnachweisen für die in der
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga-
ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge-
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Be urte ilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech-
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der
Beurteilung dies er Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne
Kontr oll sy stem, soweit es für die Auf s tellung der Jahresrech-
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden
Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü-
fung sur teil über die Wirk samk eit des internen Kontrollsystems
abzugeben. Die Prüfun g umfasst zudem die Beurteilung der
Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der P lausibilitä t der vorgenommenen Schätz ungen sowie eine
Würdigung der Gesam tdarstellun g der Ja hr esrechn ung. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser
Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unser er Beu rtei lung entspri cht die Jahresrechnung für
das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Gesc häft sjahr dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die
Zulassung gemäss R evisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Un-
abhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR)
erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare
Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard
890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes
ausgestaltetes inte rnes Kontrollsystem für die Aufstellung der
Jahr esr ec hnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Die R evisionsstelle
Pric ewate rhouseCoop er s AG
Stefan Gerber Dr. Markus R. Neu haus
Revisionsexperte, Leit ender Revisor
Finanzkontrolle der Stadt Zürich
Dani el Züger Fra nco Ma gistris
Revisionsexperte, Leit ender Revisor Revisionsexperte
Zürich, 8. März 2013