Volltext: Jahresbericht 2012 (2012)

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FINANZEN 
Der untenstehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 93 – 94. 
BERICHT DER REVISIONSSTELLE ZUR JAHRESRECHNUNG 
Als R evisionsstelle haben wir die beiliegende Jahr esr echnung 
der Zür cher Kunstg esel lschaf t, be stehend aus Bilanz und Be- 
triebsr echnung, für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene 
Geschäftsjahr geprüft. 
Verantwortung des Vorstandes 
Der V orsta nd ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in 
Übereinstimmung mit den gesetzl ichen V orschrif ten und den 
Statuten verant w o rtlich. Diese Verantwortung beinhaltet die 
Ausgestaltung, Impl ementierung und Aufrechterhaltung eines 
internen Kontr ollsy stems mit Bezug auf die Aufstellung einer 
Jahresrechnung, die frei von wesentlichen f alschen Angaben 
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hina us ist 
der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemes- 
sener Schätzungen verantwortlich. 
Verantwortung der Revisionsstelle 
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein 
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben 
unsere Pr üfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen 
G esetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. 
Nach diesen Standards haben wir die Prü fung so zu planen und 
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob 
die Jahr esr ec hnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. 
Eine Prüfung beinhaltet die D ur chführung von Prüfung shan d - 
lungen zur E rlangung von Prüfungsnachweisen für die in der 
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga- 
ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge- 
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Be urte ilung 
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech- 
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der 
Beurteilung dies er Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne 
Kontr oll sy stem, soweit es für die Auf s tellung der Jahresrech- 
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden 
Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü- 
fung sur teil über die Wirk samk eit des internen Kontrollsystems 
abzugeben. Die Prüfun g umfasst zudem die Beurteilung der 
Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, 
der P lausibilitä t der vorgenommenen Schätz ungen sowie eine 
Würdigung der Gesam tdarstellun g der Ja hr esrechn ung. Wir 
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- 
weise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser 
Prüfungsurteil bilden. 
Prüfungsurteil 
Nach unser er Beu rtei lung entspri cht die Jahresrechnung für 
das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Gesc häft sjahr dem 
schweizerischen Gesetz und den Statuten. 
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften 
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die 
Zulassung gemäss R evisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Un- 
abhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) 
erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare 
Sachverhalte vorliegen. 
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit 
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 
890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes 
ausgestaltetes inte rnes Kontrollsystem für die Aufstellung der 
Jahr esr ec hnung existiert. 
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. 
Die R evisionsstelle 
Pric ewate rhouseCoop er s AG 
                        
Stefan Gerber             Dr. Markus R. Neu haus 
Revisionsexperte, Leit ender Revisor 
Finanzkontrolle der Stadt Zürich 
                
              
Dani el Züger             Fra nco Ma gistris   
Revisionsexperte, Leit ender Revisor               Revisionsexperte 
Zürich, 8. März 2013
	        
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