und der Rekurs zunächst abgewiesen. Die Stiftung zog die
Klage weiter. Die nächsthöhere Instanz, das kantonale Ver-
wa ltungsger icht, wider rief im Dezember das Urteil. Die Bau-
herrschaft (die Einfache Gesellschaft Kunsthaus E rweite rung)
fasste nach eingehender juristischer Prüfung den Beschluss,
das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Nun muss
das Baurekursgericht ern eut und diesmal in der Sache ent-
scheiden. Für den Fall, dass sich das Verfahren über meh-
rere Instanzen ziehen sollte, ist mit einer Verzögerung des
Baubeginns für viele Monate zu rechnen. Die Vergaben kön-
nen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, und das Pro-
jektteam, die Projektleitung und alle Fachplaner müssen für
längere Zeit pausieren. Das bedeutet nicht zulet zt markante
finanzielle Auswirkungen.
Abgesehen von dieser für alle am Projekt Beteiligten,
Freunde und Gönn er und für die Zürcher Kunstgesellschaft
bedauerlichen Nachricht geht es dem Kunsth aus grundsätz-
lich gut. Wir dürf en uns freuen über gute Besucherzahlen und
eine hohe Akzeptanz, über steigende Mitgliederzahlen und so-
lide F inanzen – und über viele Geschenke und V ermächtnisse,
über die wir in diesem und im nächstjährigen Jahresbericht
informieren: Die Sophie und Karl Binding Stiftung machte
die langjährige Da uerleihga be der Ma rmorskulp tur «Venus»
von Carl Burckhardt zum Geschenk; zwei Porträ ts von Jean-
Etienne Liotard überreichte Dr. Walter Feilchenfeldt, und
Johann H einrich Füsslis «La dies of Hastings» wurde uns von
Frau R egine Schindler-Hürlimann vermacht. Der V er einigung
Zür cher Kunstfreunde verdanken wir zwei schöne Neuerwer-
bungen, und darüber hinaus hat der 2012 verstor be ne lang-
jährige Präsident der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde,
Dr. Hans-Ulrich Doerig, die Kunstfr eunde und mittelbar auch
die Kunsthaus-Erweiterung grosszü gig bedacht. Wir danken
allen Schenk gebern sehr herzlich!
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