Full text: Jahresbericht 2013 (2013)

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FINANZEN 
Der untenstehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 87 – 88. 
BERICHT DER REVISIONSSTELLE ZUR JAHRESRECHNUNG 
Als R evisionsstelle haben wir die beiliegende Jahr esr echnung 
der Zür cher Kunstg esel lschaf t, be stehend aus Bilanz und Be­ 
triebsr echnung, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene 
Geschäftsjahr geprüft. 
Verantwortung des Vorstandes 
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in 
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den 
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die 
Ausg estaltung, I mp lementieru ng und A u fr echterhaltung eines 
in ternen Kon tr ollsy stems mit Bezug auf die Aufstellung einer 
Jahresrechnung, die frei von wesen tli chen falschen Angaben 
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Dar über hina us 
ist der V orstand für die Auswahl und die Anwendung sachge­ 
mässer R echn ungsl egungsmethoden sowie die Vornahme an­ 
gemessener S chätzunge n verantwort l i ch. 
Verantwortung der Revisionsstelle 
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein 
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben 
unsere Pr üfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen 
G esetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. 
Nach diesen Standards haben wir die Prü fung so zu planen und 
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob 
die Jahr esr ec hnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. 
Eine Prüfung beinhaltet die D ur chführung von Prüfung shan d ­ 
lungen zur E rlangung von Prüfungsnachweisen für die in der 
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga­ 
ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge­ 
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Be urte ilung 
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech­ 
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Be­ 
urtei lung di eser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne 
Kontr oll sy stem, soweit es für die Auf s tellung der Jahresrech­ 
nung von Bed eutung ist, um die den Umständen entsprechen­ 
den Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü­ 
fung sur teil über die Wirk samk eit des internen Kontrollsystems 
abzugeben. Die Prüfun g umfasst zudem die Beurteilung der 
Ang emessenhei t der angewandten R echnun g sl egungsmetho ­ 
den, der Plausibilität der vorgenommenen Schätz unge n sowie 
eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs­ 
nachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für 
unser Prüfungsurteil bilden. 
Prüfungsurteil 
Nach unser er Beu rtei lung entspri cht die Jahresrechnung für 
das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Gesc häft sjahr dem 
schweizerischen Gesetz und den Statuten. 
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften 
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die 
Zulassung gemäss R evisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Un­ 
abhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unab­ 
hängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. 
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit 
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 
890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstan­ 
des ausgestaltetes interne s Kontr ollsystem für die Aufstellung 
der Jahr esr ec hnung existiert. 
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. 
Die R evisionsstelle 
Pric ewate rhouseCoop er s AG 
                        
Stefan Gerber             Dr. Markus R. Neu haus 
Revisionsexperte, Leit ender Revisor 
Finanzkontrolle der Stadt Zürich 
                
              
Dani el Züger             Fra nco Ma gistris   
Revisionsexperte, Leit ender Revisor               Revisionsexperte 
Zürich, 3. März 2014 
71 1971_Kun sthaus Jahresbericht 2013 Teil 4_14 0328.in dd   90 31.03.1 4   14:31
	        
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