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FINANZEN
Der unten stehende Ber icht bezieht sich auf die Seit en 91 – 92.
BERICHT DER REVISIONSSTELLE ZUR JAHRESRECHNUNG
Als R evisionsstelle haben wir die beiliegende Jahr esr echnung
der Zür cher Kunstg esel lschaf t, be stehend aus Bilanz und Be
triebsr echnung, für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene
Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in
Übereinstimmung mit den gesetzli chen Vorschriften und den
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausg estaltung, Implementierung und Aufr echterhaltun g eines
in ternen Kon tr ollsy stems mit Bezug auf die Aufstellung einer
Jahresrechnung, die frei von wesen tli chen falschen Angaben
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hin aus
ist der V orstand für die Auswahl und die Anwendung sachge
mässer R echn ungsl egungs m ethoden sowie die Vornahme an
gemessener S chätzunge n verantwort l i ch.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben
unsere Pr üfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
G esetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen.
Nach diesen Standards haben wir die Prü fung so zu planen und
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherhe it gewinnen, ob
die Jahr esr ec hnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die D ur chführung von Prüfungshand
lungen zur E rlangung von Prüfungsnachweisen für die in der
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga
ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Be urte ilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Be
urtei lung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne
Kontr oll sy stem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrech
nung von Bed eutung ist, um die den Umständen entsprechen
den Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prü
fung sur teil über die Wirk samk eit des internen Kontrollsystems
abzugeben. Die Prüfun g umfasst zudem die Beurteilung der
Ang emessenhei t der angewandten R echnungslegungsmetho
den, der Plausibilität der vorgenommenen Schätz unge n sowie
eine Würdigung der Gesamtdar stellung der Jahresrechnung.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs
nachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für
unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unser er Beu rtei lung entspri cht die Jahresrechnung für
das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Gesc häft sjahr dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die
Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Un
abhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in V er bindung mit Art. 728 OR)
erfüll en und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht ver einba
ren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard
890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstan
des ausgestaltetes interne s Kontr ollsystem für die Aufstellung
der Jahr esr ec hnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Die R evisionsstelle
Pric ewate rhouseCoop er s AG
Aysegül Eyiz Zala Dr. Markus R. Neu haus
Revisionsexperte, Leit ender Revisor
Finanzkontrolle der Stadt Zürich
Samu el Brunne r Fra nco Ma gistris
Revisionsexperte, Leit ender Revisor Revisionsexperte