96 FINANZEN
Nachweis Fondskapital: SALDO
1.1.2015 ZUGANG 2015 VERWENDUNG 2015 SALDO
31.12.2015
Sammlungsfonds lt.
Statuten § 26 1. und
3.352 241 .38 806 347.37 1 014 943 .15 143 645.60
Zweckbestimmt lt.
Statuten § 26
2.3 989 894 .62 1 793 504.03 989 256 .43 4 794 142.22
Zweckbestimmt
durch
Donatoren 4 010 635 .68 0.00 208 200 .00 3 802 435.68
Total 8 352 771. 68 2 599 851.40 2 212 399. 58 8 740 223.50
5. NETTOAUFLÖSUNG STILLE RESERVEN
in CHF 31.12.15 31.12.14
Nettoauflösung stiller Reserven 70 000 .00 0.00
6. ANZAHL MITARBEITER
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.
7. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung eine Beitrags-
verpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung
Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Die ZKG ist in der Lage, diese Verpflichtung mit den bei der
Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung eingegangenen Donationen und ergänzend über den Rahmenkredit einer
Schweizer Bank von maxim al CHF 20 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven, zu erfüllen.
8. ERLÄUTERUNGEN ZUM AUSSERORDENTLICHEN ERTRAG
in CHF 31.12.15 31.12.14
Total ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Erfolg 1 143 504 .03 0.00
Einlage in zweckbestimmten Fonds lt. Statuten § 26 2.– 1 143 504 .03 0.00
Bisher hatte die ZKG die an die Beitragsverpflichtung für die Kunsthaus-Erweiterung von CHF 88 Mio. anrechenbaren
Kosten für die Projektleitung Nutzer / Betreiber aus einem Fonds vorgeschossen. Neu werden diese Kosten von der
Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung direkt bezahlt (vgl. Anhang II Gesellschaftsvertrag EGKE) . Alle bishe-
rigen Leistungen der ZKG für den Projektleiter Nutzer / Betreiber werden per 31.12 .2015 an die ZKG zurückerstattet.
Der zweckgebundene Fonds ist um diesen Betrag geäufnet worden.