86 ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT
Der Vorstand kam im Berichtsjahr zu drei ordentlichen
Sitzungen zusammen.
22. MÄRZ 2016
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt Zürich, der
Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung
E. G. Bühr le bereitet die Kontextualisierung der Samm-
lung B ührle vor; die Provenienzforschung ist à jour. Auf
dem Baugelände wurden bis Ende März keine Reste
eines ehemaligen Friedhofs gefunden. Eine allfällige
Subventions kürzung bei negativem Eigenkapital der Stadt
Zürich von bis zu 20 % hätte gravierende Folgen für den
Betrieb. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe den § 10 «S amm-
lungsfonds und Ankäufe» neu formuliert: festgehalten
wird an 15 % der Mitgliederbeiträge für Ankäufe, in der
Regel mindestens CHF 500 000. Für die Gen eral versa mm-
lung wird eine Statutenänderung vorbereitet: Der Vor-
stand soll auf elf Mitglieder verkleinert, seine Aufgaben
sollen klarer geregelt und die Programmkommission soll
durch einen internationalen Beirat ersetzt werden. Zu-
sätzlich werden die Statuten an die aktuellen rechtlichen
Rahmenbedingungen angepasst. Dr. Conrad M. Ulrich
ste llt sich für weitere drei Jahre als Finanzvorstand und
neu als Vizepräsident zur Verfügung.
6. SEPTEMBER 2016
Das Bundesamt für Kultur u nterstütz t die Online-Stellung
der Sammlung Gemälde und Skulpturen bis 2017 sowie
die Erfassung und Untersuchung der Provenienzen der
Werke der Grafischen Sammlung. Die gewünschten
Persönlich keiten für den Beirat werden kontaktiert. Die
Ausstellung von Pipilotti Rist hat sehr viel Publikum
angezogen, ebenso die Präsentation «Dadaglobe
Reconstructed». Es wurden keine Reste eines Friedhofs
auf dem Baugelände gefunden, jedo ch haben die Archäo-
logiearbeiten den Tiefbau verzögert. Die Grundstein-
legung am Dienstag, dem 8. November 2016, ist in Vorbe -
reitung. Das Organisationsreglement wird nach der Ge-
neralversammlung in Kraft gesetzt. Der Stadtrat hat die
S tatuten gutgeheissen. Teile der Statu ten sind Bestandteil
des Subventionsvertrages; die Zustimmung des Gemein-
derats steht aus. Die betrieblichen Verantwortlichkeiten
und die Kostenverteilung zwischen der Stiftung Zürcher
Kunsthaus (SZK) und der Zürcher Kunstgesellschaft
(ZKG) wurden geregelt. Der Präsident informiert über die
Evaluation zur Mehrwertsteuer- Unterstellung der SZK.
Ziel dieser Abklärungen: die Vorsteuer von 8 % auf dem
Spendenanteil der ZKG von CHF 88 Mio. auf den Bau-
rechnungen zurückzuerhalten. Das Sparpotenzial für den
Erweiterungsbau beläuft sich damit auf rund CHF 6 Mio.
Die Eintrittspreise werden um 2,5 % erhöht und auf den
nächsten ganzen Franken aufgerundet. Dadurch erhöht
sich die rückforderbare Quote der Vorsteuer von 20 % auf
35 %. Ein Unterstützungsgesuch für die Sanierung IT wur-
de beim Lotteriefonds eingereicht; die Et appe Sanierung
Telefonie konnte begonnen werden .
29. NOVEMBER 2016
Das neue Geschäftsmodell mit dem Organisations-
reglement wird implementiert und das Pflichtenheft für
die zu schaffende vie rte Position in der Geschäftsleitung
«Leiter Verkauf und Services» wird erarbeitet. Im neuen
Bereich werden folgende Abteilungen vereint: Mitglied-
schaften, Besucherservice, Empfang, Telefonzentrale,
Shop, Vermietungen, Veranstaltungen. Dr. Conrad M.
Ulrich führt durch die Hochrechnung 2016; das Budget
2017 wird vorgestellt und verabschiedet. Die Bauarbei-
ten gehen zügig voran, 80 % aller Vergaben sind erfolgt.
Die höheren Kosten der Archäologie war Thema in allen
Gremien. Zur Finanzierung der Kunsthaus-Erweiterung:
VORSTAND UND KOMMISSIONEN