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sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahres-
rechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang-
ten Prüfungsnachweise eine ausreichende und ang em essene
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beu rtei lung entspricht die Jahresrechnung für
das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung a ufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an
die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die
Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728
OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht ver-
einbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstan-
dard 890 bestätigen wir, dass ein g emäss den Vorgaben des
Vorstandes ausgestaltetes inte rnes Kontrollsystem für die Auf-
s tellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu gen eh migen.
PricewaterhouseCoopers AG
Aysegül Eyiz Zala Dr. M arkus R. Neuhaus
Revisionsexpertin, leit ende Revisorin
Finanzkontrolle der Stadt Züric h
Sa muel Brunner F ranco Magistris
Revisionsexperte, leitender Revisor R evisio nsexpert e
Zürich, 20. März 2018
Der unten stehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 92 – 97.
BERICHT DER REVISIONSSTELLE
ZUR JAHRESRECHNUNG
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrech-
nung der Zürcher Kunstgesellschaft bestehend aus Bilanz,
Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am
31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines
i nternen Kont r ollsystems mit Bezug auf die A ufstellu ng einer
Jahresrechnung, die frei von wesent lic hen falsch en Angaben
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus
ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sach-
gemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme
angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein
Prüfungs urtei l über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben
unsere Prüf ung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesetz und den Schwei zer Prüfungsstandards vorgenommen.
Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob
die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüf ung beinhaltet die Durchführung von P rüfung shand-
lun gen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga-
ben. Die A uswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge-
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech-
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Be-
urteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfe r das interne
Kontrollsystem, soweit es für die Au fs tellung der Jahresrech-
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechen-
den P rüfu ngshand lungen fes t zulegen, nicht aber um ein Prü-
fungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontr oll systems
abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs-
methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen Schätzungen