86 FINANZEN
ANHANG
1. FIRMA SOWIE RECHTSFORM UND SITZ DES UNTERNEHMENS
Firma: Zürcher Kunstgesellschaft
Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich
Statuten: 29. Mai 2017
Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der
Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.
Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.
2. NAHESTEHENDE
Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich
Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich
Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
3. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der
Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.
In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:
Anlagevermögen:
Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 wer den aktiviert und über die Nutzungsdauer a bgesch rie-
ben. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage. Aktuell werden die
Abschreibungen dafür aus den Mitteln des Lotteriefonds des Kantons Zürich finanziert.
4. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ
«Kunstgegenstände» beinhaltet auch die Bücher und Medien unserer Bibliothek.
in CHF 31.12.19 31.12.18
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 129 88 6.70 125 719. 75