94 FINANZEN
ANHANG
1. FIRMA SOWIE RECHTSFORM UND SITZ DES UNTERNEHMENS
Firma: Zürcher Kunstgesellschaft
Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich
Statuten: 29. Mai 2017
Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zwe ck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der
Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.
Diesen Zweck erreic ht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.
2. NAHESTEHENDE
Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich
Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich
Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich
3. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der
Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.
In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:
Anlagevermögen:
Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abge-
schrieben.
4. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ
«Kunstgegenstände» beinhaltet auch die Bücher und Medi en der Grafischen Sammlung und unserer Bibliothek.
Anlagen im Bau
Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um folgende Projekte:
Projekt Müller-Bau und Projekt Garten der Kunst: Diese werden über zweckgebundene Spenden finanziert und der
Projektabschluss ist auf Ende 2021 vorgesehen.
Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage: Diese Anlagen sind mehrheitlich in Nutzung und werden erfolgswirksam
abgeschrieben. Projektabschluss und Überführung in die Anlagenbuchhaltung sind per Ende 2021 geplant. Im Wesent-
lichen wer den die Abschreibungen aus Be iträgen des Lotte riefo nds des Kantons Zü rich und der Stadt Zürich finanziert.
Diese Mitte l sind im Fonds «zweckbestimmt durch Donatoren» enthalten.