Full text: Jahresbericht 2020 (2020)

96 FINANZEN 
Die weiteren finanziellen Auswirkungen von Covid-19 auf die Zürcher Kunstgesellschaft sind: 
–  Ein Rückgang des Umsatzes aus Eintritten / Führungen / Vermietungen im Vergleich zum Jahr 2019 um 18.4 Prozent, 
wobei die Mitgliederbeiträge ähnlich hoch geblieben sind. 
–   Aufgrund der coronabedingten Museu mssch l iessu ngen wurden den Mitgliedern Gutscheine im U mfang von TCHF 153 
ausgegeben. 
–   Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung für 45 Prozent der Beschäftigten, welche am 18.03.2020 genehmigt 
wurde. Über das gesamte Jahr hat die Zürcher Kunstgesellschaft Kurzarbeitsentschädigungen von TCHF 975 vom 
Kanton erhalten. Die Vergütung ist als Aufwandsminderung im Personalaufwand e rfasst worden. 
–  Die Zürcher Kunstgesellschaft hat eine Ausfallentschädigung in Höhe von TCHF 682 erhalten. 
–  Es w urden keine C ovi d-19-K redite beantragt. 
Trotz der oben beschriebenen Leistungserbringung hat die Stadt Zürich die Subventionsbeiträge ge mäss Subventions- 
ve rtrag geleistet. Zusätzlich zu den bereits bekannten Auswirkungen des Covid-19-Ausbruchs und den daraus resul- 
tierenden staatlichen Massnahmen führt die makroökonomische Unsicherheit zu einer starken Reduktion der Wirt- 
schaftstätigkeit und es ist nicht bekannt, welch e längerfristigen Auswirkungen auf das Kunsthaus zu erwarten sind. 
Das Management und der Vorstand beurteilen die Risiken der Covid-19-Pandemie fo rtla ufend und treffen geeignete 
Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen. Dazu gehören Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen für die Mit- 
arbeitenden (z. B. physische Distan z zwischen Mita rbeite nden und Arbeit von zu Hause aus), die Sicherung zusätzlicher 
Finanzmittel und die Kommunikation mit den wichtigsten Interessensgruppen. 
Trotz des Verlustes per 31. Dezember 2020 sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um die laufenden Kosten zu 
decken. Zwar ist ein Teil der flüssigen Mittel mit den zweck bestimmten Fonds gebunden, aber der frei verfügbare Antei l 
und die laufenden Einnahmen decken den Finanzbedarf. Der Anteil vom Fondskapital von TCHF 2769, welcher nicht 
zweckgebunden ist, kann zukünftig für den laufenden Betrieb genutzt werden. Weiter soll der Subventionsvertrag mit 
der Stadt Zürich erneuert werde n mit dem Ziel, mit einer mittelfristigen Investitions- und Ausgabenplanung die Ab- 
schreibungen aus dem operativen Geschäft zu decken. Erste Gespräche haben stattgefunden. Der Vorstan d rechnet ab 
dem Jahr 2023 mit Gewinnen. 
Aufgrund der aktuellen Umstände und der möglichen Szenarien, wie sich die Covid-19-Pandemie und die daraus re- 
sultierenden staatlichen Massnahmen entwickeln könnten, kommen das Management und der Vorstan d zum Schluss, 
dass die Annahme der Unternehmensfortführung gerechtfertigt ist. Infolge von Covid-19 bestehen zum Bilanzstichtag 
keine Zwe ifel an der Fäh igkeit der Zürcher Kunstgesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. 
Das Management der Zürche r Kunstgesellschaft wird staatliche Ano rdnunge n weiterhin befolgen und parallel dazu 
alles tun, um ihre T ä tigkeit auf bestmögliche Weise fortzusetzen, ohne die Gesundheit der Mitarbeitenden und anderer 
Interessensgruppen zu gefährden.
	        
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