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sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahres-
rechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang -
ten Prüf ung snachwei se eine ausreichend e und an gem essene
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilde n.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahr esrechnun g für
das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung a ufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an
die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die
Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728
OR) erf üllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht ver-
einbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstan-
dard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des
Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Auf-
stellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
P ricewate rhou seCoope rs AG
Aysegül Eyiz Zala
Revisionsexpertin, leit ende Revisorin
Stefan Räbsamen
Rev is ion sexperte
Finanzkontrolle der Stadt Zürich
Samuel Brunner
Revisionsexperte, leite nder Revisor
Karin Hefti
Revisionsexpertin
Züric h, 19. März 2021
Der unten stehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 90 – 96.
BERICHT DER REVISIONSSTELLE AN DIE GENERAL-
VERSAMMLUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung
der Zürcher Kunstgesellschaft bestehend aus Bilanz, Be-
triebsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am
31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines
internen K ont r ollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer
Jahresrechnung, die frei von wesent li chen falsch en Angaben
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus
ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sach-
gemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme
angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund un serer Prüfung ein
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben
unsere P rüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesetz und den Schwei zer Prüfungsstandards vorgenommen.
Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu plane n und
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob
die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüf ung beinhaltet die Durchführung von P rüf ungshand-
lu ngen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga-
ben. Die A uswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge-
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech-
nung als Folge von Verstössen oder Irrtüm ern ein. Bei der Be-
urteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne
Kontr ollsystem, soweit es für die A ufs tellung der Jahr esr ech-
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechen-
den P rüf ungshand lungen festzulegen, nicht aber um ein Prü-
fungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontr oll systems
abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs-
methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen Schätzungen