Full text: Jahresbericht 2020 (2020)

97 FINANZEN 
sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahres- 
rechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang - 
ten Prüf ung snachwei se eine ausreichend e und an gem essene 
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilde n. 
Prüfungsurteil 
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahr esrechnun g für 
das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr dem 
schweizerischen Gesetz und den Statuten. 
Berichterstattung a ufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften 
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an 
die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die 
Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 
OR) erf üllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht ver- 
einbaren Sachverhalte vorliegen. 
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit 
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstan- 
dard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des 
Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Auf- 
stellung der Jahresrechnung existiert. 
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. 
P ricewate rhou seCoope rs AG 
Aysegül Eyiz Zala 
Revisionsexpertin, leit ende Revisorin 
Stefan Räbsamen 
Rev is ion sexperte 
Finanzkontrolle der Stadt Zürich 
Samuel Brunner 
Revisionsexperte, leite nder Revisor 
Karin Hefti 
Revisionsexpertin 
Züric h, 19. März 2021 
Der unten stehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 90 – 96. 
BERICHT DER REVISIONSSTELLE AN DIE GENERAL- 
VERSAMMLUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT 
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung 
der Zürcher Kunstgesellschaft bestehend aus Bilanz, Be- 
triebsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 
31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. 
Verantwortung des Vorstandes 
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in 
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den 
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die 
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines 
internen K ont r ollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer 
Jahresrechnung, die frei von wesent li chen falsch en Angaben 
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus 
ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sach- 
gemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme 
angemessener Schätzungen verantwortlich. 
Verantwortung der Revisionsstelle 
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund un serer Prüfung ein 
Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben 
unsere P rüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen 
Gesetz und den Schwei zer Prüfungsstandards vorgenommen. 
Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu plane n und 
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob 
die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. 
Eine Prüf ung beinhaltet die Durchführung von P rüf ungshand- 
lu ngen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der 
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga- 
ben. Die A uswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge- 
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung 
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech- 
nung als Folge von Verstössen oder Irrtüm ern ein. Bei der Be- 
urteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne 
Kontr ollsystem, soweit es für die A ufs tellung der Jahr esr ech- 
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechen- 
den P rüf ungshand lungen festzulegen, nicht aber um ein Prü- 
fungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontr oll systems 
abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung 
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs- 
methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen Schätzungen
	        
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