Full text: Jahresbericht 2022 (2022)

102 FINANZEN 
Anlagen im Bau 
Das Projekt Rondell im Garten der Kunst aus 2021 wurde 2022 fertiggestellt. Dieses wurde über zweckgebundene 
Spenden finanziert. Die Aktivierung und die notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. 
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskassen 
in CHF 31.12.2022 31.12.2021 
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 196 893.50 168 451.45 
Nachweis Fondskapital 
in CHF 
Saldo 
1.1.2022 
Zugang 
2022 
Verwendung 
2022 
Saldo 
31.12.2022 
Sammlungsfonds lt. Statuten § 10 1. und 3. 1 023 657.72 1 002 888.90 1 181 498.26 845 048.36 
Zweckbestimmt lt. Statuten § 10 2. 1 280 955.02 381 573.51 213 706.21 1 448 822.32 
Zweckbestimmt durch Donatoren 6 427 344.33 1 353 760.10 1 105 625.20 6 675 479.23 
Total 8 731 957.07 2 738 222.51 2 500 829.67 8 969 349.91 
6. AUSSERORDENTLICHER ERTRAG 
Der ausserordentliche Ertrag setzt sich aus dem periodenfremden Ertrag einer Aktivierung eines Aufwands von   
2019 (CHF 6019) und der Aktivierung der Shoplager gemäss OR zu Einstandspreisen von CHF 162 938 zusammen.   
Die Lagerbestände der beiden Museumsshops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert (Vgl. Note 4). 
7. ANZAHL MITARBEITENDE 
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250. 
8. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN 
Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine 
Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus- 
Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Bis zum 31. Dezember 2022 hat die ZKG – mit 
den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen – ihre Beitragsverpflichtung   
im Umfang von bislang insgesamt CHF 81.13 Mio. erfüllt. Nachdem der Erweiterungsbau abgenommen und die 
Abrechnungen weitgehend erfolgt sind, ist die Liquidation der EGKE am 6. Oktober 2022 abgeschlossen worden. 
Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die Vereinbarung der ZKG mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen der FSKE 
gegenüber der EKGE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven der ZKG, entfallen. 
Gestützt auf die EGKE-Liquidationsvereinbarung zwischen der Stadt Zürich, der Stiftung Zürcher Kunsthaus und der 
ZKG bleibt die ZKG gegenüber der Stiftung Zürcher Kunsthaus, welche die Rechte und Pflichten der EGKE über- 
nommen hat, noch bis zum Vorliegen der endgültigen Schlussabrechnung über die Kunsthaus-Erweiterung für die 
Differenz von CHF 5.8 Mio. haftbar (Gesamtbeitragspflicht von CHF 88 Mio. minus die bereits geleisteten Beiträge von 
CHF 82.2 Mio.). Gemäss dem aktuellen Abrechnungsstand geht die ZKG allerdings nicht davon aus, dass sich diese
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.