102 FINANZEN
Anlagen im Bau
Das Projekt Rondell im Garten der Kunst aus 2021 wurde 2022 fertiggestellt. Dieses wurde über zweckgebundene
Spenden finanziert. Die Aktivierung und die notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen.
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskassen
in CHF 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 196 893.50 168 451.45
Nachweis Fondskapital
in CHF
Saldo
1.1.2022
Zugang
2022
Verwendung
2022
Saldo
31.12.2022
Sammlungsfonds lt. Statuten § 10 1. und 3. 1 023 657.72 1 002 888.90 1 181 498.26 845 048.36
Zweckbestimmt lt. Statuten § 10 2. 1 280 955.02 381 573.51 213 706.21 1 448 822.32
Zweckbestimmt durch Donatoren 6 427 344.33 1 353 760.10 1 105 625.20 6 675 479.23
Total 8 731 957.07 2 738 222.51 2 500 829.67 8 969 349.91
6. AUSSERORDENTLICHER ERTRAG
Der ausserordentliche Ertrag setzt sich aus dem periodenfremden Ertrag einer Aktivierung eines Aufwands von
2019 (CHF 6019) und der Aktivierung der Shoplager gemäss OR zu Einstandspreisen von CHF 162 938 zusammen.
Die Lagerbestände der beiden Museumsshops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert (Vgl. Note 4).
7. ANZAHL MITARBEITENDE
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.
8. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine
Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-
Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Bis zum 31. Dezember 2022 hat die ZKG – mit
den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen – ihre Beitragsverpflichtung
im Umfang von bislang insgesamt CHF 81.13 Mio. erfüllt. Nachdem der Erweiterungsbau abgenommen und die
Abrechnungen weitgehend erfolgt sind, ist die Liquidation der EGKE am 6. Oktober 2022 abgeschlossen worden.
Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die Vereinbarung der ZKG mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen der FSKE
gegenüber der EKGE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven der ZKG, entfallen.
Gestützt auf die EGKE-Liquidationsvereinbarung zwischen der Stadt Zürich, der Stiftung Zürcher Kunsthaus und der
ZKG bleibt die ZKG gegenüber der Stiftung Zürcher Kunsthaus, welche die Rechte und Pflichten der EGKE über-
nommen hat, noch bis zum Vorliegen der endgültigen Schlussabrechnung über die Kunsthaus-Erweiterung für die
Differenz von CHF 5.8 Mio. haftbar (Gesamtbeitragspflicht von CHF 88 Mio. minus die bereits geleisteten Beiträge von
CHF 82.2 Mio.). Gemäss dem aktuellen Abrechnungsstand geht die ZKG allerdings nicht davon aus, dass sich diese