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die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen
und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesent-
liche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-
menhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Vorstands
für die Jahresrechnung
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jah-
resrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor-
schriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die
der Vorstand als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer
Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Vorstand da-
für verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung
der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusam-
menhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern
zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden,
es sei denn, der Vorstand beabsichtigt, entweder den Verein
zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat
keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle
für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein ho-
hes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
BERICHT ZUR PRÜFUNG DER JAHRESRECHNUNG
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der Zürcher Kunstgesellschaft
(der Verein) – bestehend aus der Betriebsrechnung für das
am 31. Dezember endende Geschäftsjahr, der Bilanz zum
31. Dezember 2022 und der Geldflussrechnung für das dann
endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zu-
sammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden
(Seiten 96 bis 103) – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards
zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verant-
wortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind
im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die
Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Verein unabhängig in Überein-
stimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften
und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben un-
sere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht
enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und
unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht
auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei
Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir
BERICHT DER REVISIONSSTELLE
AN DIE GENERALVERSAMMLUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT, ZÜRICH