Full text: Jahresbericht 2022 (2022)

104 FINANZEN 
die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen 
und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesent- 
liche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei 
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder 
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. 
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten 
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung 
dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, 
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- 
menhang nichts zu berichten. 
Verantwortlichkeiten des Vorstands   
für die Jahresrechnung 
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jah- 
resrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor- 
schriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die 
der Vorstand als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer 
Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen fal- 
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder 
Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Vorstand da- 
für verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung 
der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusam- 
menhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern 
zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungs- 
grundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, 
es sei denn, der Vorstand beabsichtigt, entweder den Verein 
zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat 
keine realistische Alternative dazu. 
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle   
für die Prüfung der Jahresrechnung 
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- 
gen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen 
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen 
oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser 
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein ho- 
hes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
BERICHT ZUR PRÜFUNG DER JAHRESRECHNUNG 
Prüfungsurteil 
Wir haben die Jahresrechnung der Zürcher Kunstgesellschaft 
(der Verein) – bestehend aus der Betriebsrechnung für das 
am 31. Dezember endende Geschäftsjahr, der Bilanz zum 
31. Dezember 2022 und der Geldflussrechnung für das dann 
endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zu- 
sammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden 
(Seiten 96 bis 103) – geprüft. 
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung dem 
schweizerischen Gesetz und den Statuten. 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit 
dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards 
zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verant- 
wortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind 
im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die 
Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend 
beschrieben. Wir sind von dem Verein unabhängig in Überein- 
stimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften 
und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben un- 
sere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstim- 
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- 
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grund- 
lage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 
Sonstige Informationen 
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. 
Die sonstigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht 
enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und 
unseren dazugehörigen Bericht. 
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht 
auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei 
Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck. 
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir 
BERICHT DER REVISIONSSTELLE 
AN DIE GENERALVERSAMMLUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT, ZÜRICH
	        
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