110 FINANZEN
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskassen
in CHF 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 218 975.40 196 893.50
Nachweis Fondskapital
in CHF
Saldo
1.1.2023
Zugang
2023
Verwendung
2023
Saldo
31.12.2023
Sammlungsfonds lt. Statuten § 10 1. und 3. 845 048.36 500 000.00 749 382.29 595 666.07
Zweckbestimmt lt. Statuten § 10 2. 1 448 822.32 69 570.00 226 927.00 1 291 465.32
Zweckbestimmt durch Donatoren 6 675 479.23 700 000.00 969 860.16 6 405 619.07
Total 8 969 349.91 1 269 570.00 1 946 169.45 8 292 750.46
6. AUSSERORDENTLICHER ERTRAG
Der ausserordentliche Ertrag ist auf Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Brand im Moser-Bau vom
August 2022 zurückzuführen. 2022 setzt sich aus dem periodenfremden Ertrag einer Aktivierung eines Aufwands von
2019 (CHF 6019.83) und der Aktivierung der Shoplager gemäss OR zu Einstandspreisen von CHF 162 938 zusammen.
Die Lagerbestände der beiden Museumsshops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert (vgl. Note 4).
7. AUSSERORDENTLICHER AUFWAND
Der ausserordentliche Aufwand sind periodenfremde Aufwände für Kosten der Zwischenlagerung der Werke aus der
Sammlung Bührle während dem Bau des Chipperfield-Gebäudes.
8. ANZAHL MITARBEITENDE
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.
9. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE)
eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die
Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Bis zum 31. Dezember 2022
hat die ZKG – mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen – ihre
Beitragsverpflichtung im Umfang von bislang insgesamt CHF 81.13 Mio. erfüllt. Nachdem der Erweiterungs bau
abgenommen und die Abrechnungen weitgehend erfolgt sind, ist die Liquidation der EGKE am 6. Oktober 2022
abgeschlossen worden. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die Vereinbarung der ZKG mit der FSKE über ein
Zahlungsversprechen der FSKE gegenüber der EKGE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung
von Aktiven der ZKG, entfallen. Gestützt auf die EGKE-Liquidationsvereinbarung zwischen der Stadt Zürich,
der Stiftung Zürcher Kunsthaus und der ZKG bleibt die ZKG gegenüber der Stiftung Zürcher Kunsthaus, welche
die Rechte und Pflichten der EGKE übernommen hat, noch bis zum Vorliegen der endgültigen Schlussabrechnung
über die Kunsthaus-Erweiterung für die Differenz von CHF 5.8 Mio. haftbar (Gesamtbeitragspflicht von