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Vorstand von der Benachrichtigung des Gerichts abgesehen. Die Aufgabe des Vorstands besteht darin, die Struktur
zu schaffen und die Tätigkeit der Zürcher Kunstgesellschaft darauf auszurichten, das ausgewiesene negative Ver-
einsvermögen zu decken und nicht alleine den aktuellen Verlust. Als Massnahmen definiert er: Ab 2026 Budgets
mit Gewinnen, welche das buchmässig negative Vereinsvermögen zu Fortführungswerten wieder decken werden.
Parallel muss daran gearbeitet werden, kosteneffiziente Strukturen zu schaffen, die Ausgaben zu monitoren und
Lieferanterverträge neu zu verhandeln. Preisgestaltung und Angebote wie die Anzahl Ausstellungen, als grösster
variabler Kostenblock, müssen aufgrund der wirtschaftlichen Ausgangslage ab 2025 neu definiert werden. Mitte
2024 muss auch eine Erhöhung der Subventionen überprüft werden.