119 FINANZEN
8. ANZAHL MITARBEITENDE
Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.
9. HONORAR DER REVISIONSSTELLE
in CHF 31.12.24 31.12.23
Honorar für Revisionsdienstleistungen 41 734 40 000
10. ENTSCHÄDIGUNG DER GESCHÄFTSLEITUNG
in CHF 31.12.24
Entschädigungen des Vorstands –
Entschädigung der Geschäftsleitung 927 640
Höchste Vergütung 309 038
11. FORTFÜHRUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT
Die Jahresrechnung der Zürcher Kunstgesellschaft weist per 31. Dezember 2024 eine buchmässige Überschul-
dung aus. Aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung resultierte
auch in diesem Berichtsjahr ein Verlust, welcher die buchmässige Überschuldung per 31. Dezember 2024 auf
rund CHF 6.0 Mio. erhöht hat.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen von Artikel 69d des Schweizerischen Zivilgesetz buches
in Verbindung mit Artikel 725b Absatz 1 und 2 des Schweizerischen Obligationenrechts hat der Vorstand die
notwendigen Schritte eingeleitet und die gesetzlich verlangten Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und
Ver äusserungswerten zeitnah erstellt, sowie diese von der Revisionsstelle prüfen lassen. Der Zwischenabschluss
zu Veräusserungswerten zeigt auf, dass das Fremdkapital durch die Aktiven gedeckt ist. Insbesondere zeigt die
Bilanz des Vereins auch ausreichend liquide Mittel, um die laufenden Kosten zu decken. Zwar sind die flüssigen
Mittel mehrheitlich mit den zweckbestimmten Fonds gebunden, der frei verfügbare Anteil und die laufenden
Einnahmen decken jedoch den aktuellen Finanzbedarf. Der Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Auffas-
sung, dass die Zahlungsfähigkeit und auch die Fortführungsfähigkeit des Vereins gegeben ist. Entsprechend hat
der Vorstand von der Benachrichtigung des Gerichts abgesehen.
Die Aufgabe des Vorstands besteht darin, die Struktur zu schaffen und die Tätigkeit der Zürcher Kunstgesellschaft
darauf auszurichten, das ausgewiesene negative Vereinsvermögen zu decken und nicht alleine den aktuellen
Verlust. Als Massnahmen definiert er: Ab 2027 Budgets mit Gewinnen, welche das buchmässig negative Vereins-
vermögen zu Fortführungswerten wieder decken werden. Parallel muss daran gearbeitet werden, kosteneffiziente
Strukturen zu schaffen, die Ausgaben zu monitoren und Lieferanterverträge neu zu verhandeln. Preisgestaltung
und Angebote wie die Anzahl Ausstellungen, als grösster variabler Kostenblock, müssen aufgrund der wirtschaftli-
chen Ausgangslage ab 2025 neu definiert werden.
Ende 2024 wurde ein Antrag auf Erhöhung der Subventionen zuhanden der Stadt Zürich eingereicht.