Die bekannten Reden Lloyd Georges und Wilsons
beanspruchen für das Volk der Serbokroaten und Slo
wenen bloß das Recht, die Gültigkeit des monströsen
ös ter r ei ch is ch -u n gar i s ch en Ausgleichs zu streichen
und im Gefüge der Habsburgermonarchie eine natio
nale staatliche Einheit zu schaffen aus 'den bisher
staatsrechtlich getrennten fünf Bestandteilen ihres
nationalen Bodens, nämlich den slowenischen Landen
(die übrigens gar in sechs Verwaltungsprovinzen zer
stückelt sind!), Dalmatien, Kroatien mit Slavonien,
Batschka mit Banat (der ehemaligen serbischen Woi
wodschaft) und Bosnien-Herzegowina. Das wäre nichts
anderes, als jenes Habsburger Jugoslawien, welches
schon Belevedi in dem kurzen Intervall zwischen Pra
ger Frieden (1866) und Ausgleich zu schaffen wünschte.
Das wäre wesentlich noch immer keine Freiheit,
denn ein solches Jugoslawien bliebe auch weiterhin
belastet mit jener obenerwähnten Triumviratsgewalt
(Fleiß des „obersten Sektionschefs“, Befehlskraft des
Generalstabes und Intrigenmacht des Ministers des
Aeußern), die das eigentliche Treibräd der Habsburger
Monarchie war, ist und bleibt.
Ein wirkliches Selbstbestimmungsrecht hätten die
Serbokroaten und Slowenen erst dann, wenn ihnen das
Recht zngestanden würde, nicht nur den österreichiseh-
ungarischen „Ausgleich“ zu streichen, sondern auch
das Erbfolgerecht der Habsburger auszulöschen und
die Souveränität ihres Hauses auf südslawischem na
tionalem Baden durch Abstimmung nach Gemeinden zu
tilgen. Also: Selbstbestimmungsrecht ist Uebergewicht
des Volks willens über Souveränität und Erbfolgerecht
einer Dynastie. Das ist es, dessen Verbürgung durch
internationalen Vertrag die Südslawen für sich erringen
wollen. Nur dadurch wären sie imstande, sich mit
ihren Volksgenossen in Serbien und Montenegro zu
vereinigen und diese damit auch nur einigermaßen zu
entschädigen für die riesenhaften Opfer, die sie auf
dem Altar gemeinsamer Freiheit gebracht haben.
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