Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

nellen Verbrechen finden. Das militärische Verbrechen 
des Krieges muß ein steter Anreiz zum zivilen Ver 
brechen sein. 
Zu welchen juristischen Umsinnigkeiten die mili 
tärische Reglementierung 1 des öffentlichen Staats 
lebens führen kann, beweist folgender Fall. In Mün 
chen wurde ein Jugendlicher, der an Demonstrationen 
teilgenommen, vom Gericht verurteilt, und zwar 
„wegen Sachbeschädigung, Widerstand und groben 
Unfug zu drei Wochen Haft“ — wegen Uebertretung 
des Generalkommando-Erlasses zium Schutz der Jugend, 
zu drei Wochen Gefängnis. Dieser vermeintliche 
Schutz erweist sich als der beste Schrittmacher des 
sittlichen Bankerott«. Angesichts derartiger Tollheiten 
berührt der im bayrischen Landtag’ von fortschritt 
licher Seite eingebrachte Antrag: 
„Die k. Staatsregierung sei zu ersuchen, recht 
zeitig Maßnahmen zu treffen, daß die innerhalb des 
Königreichs auf Grund des Kriegszustandes getrof 
fenen Anordnungen betreffend „Schutz der Jugend“ 
mit Aufhebung des Kriegszustandes ihre wohltätige 
Wirkung nicht verlieren“ 
äußerst seltsam, aber zu was sind die Fortschrittler, 
wenn es auf die „wohltätige Wirkung“ ankommt, 
nicht fähig? Herr Oberstudienrat Kerschensteiner *) 
billigt vielleicht sogar den Erlaß des Leipziger Gene 
ralkommandos, in welchem es heißt, daß den Jugend 
lichen im Kino „die Plätze nach Geschlechtern ge 
trennt angewiesen werden“. Dieser Erlaß erscheint 
mir als das deutlichste Merkmal des öhaos aller 
Moralbegriffe, und ich glaube nicht, daß die Tatsache, 
daß ein kommandierender General diese „Ersatz 
moral“ vertritt, als mildernder Umstand wesentlich 
ins Gewicht fällt. 
Der Krieg, die Orgie der Verwüstung, hat die 
Fundamente der sittlichen Welt- und Lebensamschau- 
ung im Volk vernichtet, und selbst die eifrige Advo 
katenschaft der Feldprediger daheim und draußen 
*) Der Münchner Oberstudienrat Kerschensteiner galt als 
Pädagoge und Schulreformer von liberaler Gesinnung. 
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