Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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getrennt sind, werden Frankreich eine kindliche Liehe 
bewahren bis zu dem Tag, an dem es seinen Platz bei 
ihnen wieder einnehmen wird.“ 
Und noch einmal harn der Widerspruch ides Lahdes 
gegen die gewaltsame Losreißung von Frankreich 
laut, klar und unzweideutig zum Ausdruck in der 
Sitzung des deutschen Reichstages vom 18. Februar 
1874, in welcher die zum ersten Male gewählten fünf 
zehn elsaß-lothringischen Reichstagsabgeordneten ge 
meinsam einen Antrag einb rächten, es solle der eisaß - 
lothringischen Bevölkerung, die ohne ihre Zustimmung 
an Deutschland ungegliedert wurde, die Möglichkeit 
einer Stellungnahme gegeben werden. Die Begründung 
des Antrages durch den Abgeordneten von Zubern, 
Teutsch, schloß mit dem Satz: „Unsere Wähler haben 
durch unsere Wahl ihre Sympathie für ihr französi 
sches Vaterland und ihr Recht, über sich selbst zu be 
stimmen, bekunden wollen.“ 
Wie lächerlich nehmen sich gegen solche unzwei 
deutige Willenskundgebungen, die schon damals unter 
nommenen und heute wiederholten Versuche einer 
gewissen professoralen Literatur aus, die Elsaß- 
Lothringer als „rechtmäßig wiedergewonnene, von der 
Fremdherrschaft erlöste Brüder“ hinzustellen. Auch 
Bismarck hat sich schon im Stillen über diese Ver 
suche moqiuiert, doch benutzte er sie als geeignete 
Stimmungsmache für seine Absichten, Wie er im 
Reichstage darlegte, war der Zweck der Annexion kein 
anderer, als die militärische Stärkung Deutschlands; 
das neue Reichsland sollte nichts anderes sein, als das 
Glacis des Reiches gegenüber Frankreich, „um den 
Anmarsch französischer Armeen um einige Tage 
märsche zurückzuverlegen“. 
So ist die Losreißung Elsaß - Lothringens von 
Frankreich als eine kalte Rechtsverletzung durch die 
Gewalt zu Zwecken militärischer M achter Weiterung 
charakterisiert. Dadurch ist nicht nur der elsaß-lothrin 
gischen Bevölkerung durch Mißachtung des Selbst 
bestimmung srechtes Unrecht angetan worden, sondern 
auch Frankreich, das einen unbestrittenen Besitztitel 
auf die beiden Provinzen hatte, und zwar nicht in dem
	        
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