Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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Regierung' verhindern wollen und der Prozeß wurde 
in einer Kaserne, bei verschlossenen Türen, verhandelt. 
Alber von der Gelegenheit, Serbien den Krieg zu er 
klären und das serbische Volk möglichst zu ruinieren, 
wollten weder Wien, noch Budapest, noch Berlin Ab 
stand nehmen. Bas ganze serbische Volk wurde zum 
Schuldigen erklärt, in Serbien und außerhalb Serbiens, 
und man schritt sofort zur Exekution. Die unerhörten 
Grausamkeiten, die die kaiserlich-königliche Armee in 
Serbien verübte, sollten die Sühne sein für ein ima 
ginäres Verbrechen. Und diese an Attilas Zeiten er 
innernde Handlungsweise erlaubt sich Herr Geheimer 
Justizrat Köhler, einer der größten deutschen Juristen, 
mit seinem Gel ehr tennamen zu decken! 
Die Berliner juristische Fakultät hatte drei hervor 
ragende Vertreter: Franz v. Liszt, den berühmten 
Kriminalisten und Internationalisten, Otto Gierke, das 
Haupt der germanistischen Rechtsschule, und Josef 
Köhler, den Uüiversalisten und freiheitlichsten — 
dafür wurde er wenigstens gehalten — unter den deut 
schen Juristen. Was sind nun diese Größen im Laufe 
des Krieges geworden'? Franz v. Liszt hat sich mit 
einem Aufsatz in der „Frankfurter Zeitung“ vom 29. 
Oktober 1916 unsterblich gemacht. Im selben Augen 
blicke, da die Deutschen die Deportierung von zahl 
reichen Belgiern durchführten, schrieb Professor v. 
Liszt, die ideutsche Verwaltung in Belgien sei ein 
Musterbild von völkerrechtlicher Korrektheit. Die 
künftigen Okkupationen würden sich an das deutsche 
Beispiel halten müssen, denn Deutschland hat, rief 
Herr v. Liszt aus, mit seiner Handlungsweise iorü okku 
pierten Belgien das Völkerrecht „fruchtbar bereichert“! 
Otto Gierke ging einen Schritt weiter. Volle vierzig 
Jahre hat Gierke gelehrt, daß das Recht nicht iden 
tisch ist mit der Macht, daß es in der Idee des Gerech 
ten wurzelt und daß demnach Recht und Macht zwei 
grundverschiedene Kategorien bilden. Und jetzt, wie 
denkt jetzt Professor Gierke darüber? In seinem Buche 
„Unsere Friedens ziele“ (Berlin 1917), schreibt Gierke, 
daß das Recht einfach der Ausdruck der Macht sei. 
Erst schaffe die Macht einen Zustand und dann komme
	        
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