Volltext: Die Quirlsanze : für Ball. Sidiographie und Politik (1)

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Entwurf 
eines Grundgesetzes für das Deutsche Reich 
Artikel 1 
Das Ave Maria von Badi-Gounod darf zehn Jahre lang weder in privaten und öffent 
lichen Gebäuden noch auf Straßen und Plätzen gespielt werden. Zuwiderhandelnde dürfen von 
den Zuhörern gelyncht werden. 
Artikel 2 
Kellner, die sich in die Küche oder andere entlegene Räume zurückziehen, sowie ein 
Gast an ihren Tisch tritt, werden mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft. 
Artikel 3 
Kritiker, die Hasenclever für einen Dichter halten, werden auf öffentlichem Platze gestäupt. 
Artikel 4 
Zum Reichstagsabgeordneten, kann nur gewählt werden, wer durch polizeiliches Attest 
nachweist, daß er auf keinem Gebiete des menschlichen Wissens, des Handwerks, der Technik 
oder der Kunst irgendwelche Fähigkeiten oder Begabungen besitzt. 
Artikel 5 
Personen männlichen Geschlechts, die in öffentlichen Verkehrswagen (Eisenbahnen, elek 
trischen Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen) Damen ihren Platz einräumen, werden 
zu Gefängnis nicht unter vier Wochen verurteilt. Strafaufschub kann erfolgen, wenn der Verur 
teilte nachweisen kann, daß sich die Dame für die Einräumung des Platzes bedankt hat. 
Artikel 6 
Schriftsteller, die ohne Genehmigung des Verlags Der Sturm G. m. b. H., Berlin, Pots 
damer Straße 134 a das Wort „Rhythmus“ gebrauchen, werden zu lebenslänglicher Todesstrafe 
verurteilt. 
Artikel 7 
Nackttänze sind nur zulässig, wenn die Tänzerin um die Lenden eine Perlenschnur mit 
einem feigenblattgroßen Medaillon trägt. Das Medaillon muß an der linken Hüfte deutlich 
sichtbar getragen werden. Zuwiderhandlung hat Einziehung der Perlenschnur und des Medaillons 
zur Folge. 
Artikel 8 
Wer Reichs- oder Staatsbeamte in ihren Büros durch Fragen und Beschwerden im 
Kaffeetrinken oder Frühstücken stört, wird zu einer Arbeitseinstellung von mindestens drei 
Tagen verurteilt. 
Artikel 9 
Wer in einem öffentlichen Restaurant für die Verabreichung von Schrippen Brotmarken 
abgibt, wird entmündigt und unter die Vormundschaft des Ernährungsministeriums gestellt. 
Artikel 10 
Kunstkritiker, die wissen, was „Expressionismus“ ist, können in den Reichsadelsstand 
erhoben werden. 
Artikel 11 
Angehörige des Deutschen Reiches, die, ohne Filmschauspieler zu sein, einen übermäßigen 
Aufwand in der Lebensführung treiben, werden durch Konfiskation ihres Vermögens bestraft.
	        
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