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unsere bewunderungswürdigen Leute? Sie arbeiteten zwei Stun
den lang, um den niederträchtigen Kerl, der in ganz verschiedenen
Zeitabschnitten immer weiter hopste, zu treffen. Schon war dieses
ekelhafte englische Vieh bis beinahe an den feindlichen Graben ran,
als es unsern Leuten, die eine herrliche Ruhe bewahrt hatten, die
ganze Zeit hindurch, endlich gelang, ihn doch noch abzuschießen.
Fragen Sie nur mal den Georg Queri, der hat das herrlich ge
schildert, leider in so’nem Judenblatt (die zahlten besser), dem Ber
liner Tageblatt. Trotzdem bleibt der Vorfall erfreulich.
Ja, unsere Sachsen! Wenn Sie genau wissen wollen, was für
olle, ehrliche Seeleute das sind, dann will ich mal nen Beweis dafür
geben: Eine hübsche kleine Geschichte aus der Wirklichkeit, die in
den Zeitungen leider viel zu wenig gewürdigt wurde. Diese Ge
schichte passierte zwar in Dresden und nicht in Kötzschenbroda,
aber bezeichnend für das sächsische Gemütsleben ist sie doch im
hohen Grade.
Unter der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem
Ausgang hatten sich der Bäckermeister Hermann Franz Starke und
sein Sohn, der Goldarbeiter Friedrich August Starke zu verant
worten. In der Nacht zum dritten Pfingsttag vorigen Jahres war
bei Starke wieder einmal eingebrochen worden. Denken Sie, bei
einem Bäckermeister, der so schwer zu kämpfen hat, um reich zu
werden! Der Einbrecher, der 17 jährige Sohn des im gleichen
Hause wohnenden Theaterdieners Rühle, verkroch sich im Kamin.
Voll Güte stach der Sohn mit einem Seitengewehr in den Kamin
hinein, und schlug auch mit einem Spazierstock auf den schur
kischen Spartakisten ein. Nicht genug damit holten Vater und
Sohn eine Schütte Stroh, steckten sie in Brand und räucherten den
jungen Rühle aus. Er wurde bei lebendigem Leibe geröstet und
schwer verbrannt, die schwarzen Fleischfetzen hingen ihm nur so
vom Körper herab. Rühle kam schließlich aus dem Kamin heraus,
und wurde in diesem Zustand noch verprügelt. Seine herbeige
holte Mutter mußte das mit ansehen. Unbegreiflicherweise verur
teilte das Gericht den Vater Starke wegen fahrlässiger Körperver
letzung und den Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung zu
je 600 Mark Geldstrafe. Na, nu sagen Sie mal: Sind diese deut
schen Richter nicht voreingenommene Schweine?