Volltext: Hurra! Hurra! Hurra!

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unsere bewunderungswürdigen Leute? Sie arbeiteten zwei Stun 
den lang, um den niederträchtigen Kerl, der in ganz verschiedenen 
Zeitabschnitten immer weiter hopste, zu treffen. Schon war dieses 
ekelhafte englische Vieh bis beinahe an den feindlichen Graben ran, 
als es unsern Leuten, die eine herrliche Ruhe bewahrt hatten, die 
ganze Zeit hindurch, endlich gelang, ihn doch noch abzuschießen. 
Fragen Sie nur mal den Georg Queri, der hat das herrlich ge 
schildert, leider in so’nem Judenblatt (die zahlten besser), dem Ber 
liner Tageblatt. Trotzdem bleibt der Vorfall erfreulich. 
Ja, unsere Sachsen! Wenn Sie genau wissen wollen, was für 
olle, ehrliche Seeleute das sind, dann will ich mal nen Beweis dafür 
geben: Eine hübsche kleine Geschichte aus der Wirklichkeit, die in 
den Zeitungen leider viel zu wenig gewürdigt wurde. Diese Ge 
schichte passierte zwar in Dresden und nicht in Kötzschenbroda, 
aber bezeichnend für das sächsische Gemütsleben ist sie doch im 
hohen Grade. 
Unter der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem 
Ausgang hatten sich der Bäckermeister Hermann Franz Starke und 
sein Sohn, der Goldarbeiter Friedrich August Starke zu verant 
worten. In der Nacht zum dritten Pfingsttag vorigen Jahres war 
bei Starke wieder einmal eingebrochen worden. Denken Sie, bei 
einem Bäckermeister, der so schwer zu kämpfen hat, um reich zu 
werden! Der Einbrecher, der 17 jährige Sohn des im gleichen 
Hause wohnenden Theaterdieners Rühle, verkroch sich im Kamin. 
Voll Güte stach der Sohn mit einem Seitengewehr in den Kamin 
hinein, und schlug auch mit einem Spazierstock auf den schur 
kischen Spartakisten ein. Nicht genug damit holten Vater und 
Sohn eine Schütte Stroh, steckten sie in Brand und räucherten den 
jungen Rühle aus. Er wurde bei lebendigem Leibe geröstet und 
schwer verbrannt, die schwarzen Fleischfetzen hingen ihm nur so 
vom Körper herab. Rühle kam schließlich aus dem Kamin heraus, 
und wurde in diesem Zustand noch verprügelt. Seine herbeige 
holte Mutter mußte das mit ansehen. Unbegreiflicherweise verur 
teilte das Gericht den Vater Starke wegen fahrlässiger Körperver 
letzung und den Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung zu 
je 600 Mark Geldstrafe. Na, nu sagen Sie mal: Sind diese deut 
schen Richter nicht voreingenommene Schweine?
	        
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