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Der Wunsch und das Bestreben, zu der besonderen Bundesfeier
dieses Jahres auch das Schweizer Banner aufzurollen, hatten schon
früh im Frühling bei den Organen des Zürcher Kunsthauses den
Gedanken einer „Bundesfeier-Ausstellung” reifen lassen. Geplant
war als Ergänzung zur XX. Nationalen Kunstausstellung, die für
den Sommer in Luzern vorgesehen und durch Reglement und Her-
kommen auf eine große Zahl von Teilnehmern mit nur je einem
oder doch nur ganz wenigen Werken festgelegt war, eine Aus-
stellung von verhältnismäßig wenigen Künstlern mit je einer
größeren Zahl von Werken. Auf den Rat der mabßgebenden
Instanzen, die ein Nebeneinander zweier derartiger Ausstellungen
nicht als wünschbar betrachteten, wurde in der Folge mit einer
Verlegung der Zürcher Ausstellung auf das Jahresende die Gleich-
zeitigkeit vermieden. Der ursprünglichen Idee einer konzentrierten
und eindringlichen Bekundung schweizerischer Lebenskraft und
Leistung gegenüber der Stunde, die uns ruft — eines demon-
strativen Nachweises unserer künstlerischen Persönlichkeiten und
Art, demonstrativ vor der Schweiz, und, soweit unter den herr-
schenden Verhältnissen Empfänglichkeit dafür erwartet werden
dürfte, auch vor dem Ausland —, wurde die Treue gehalten.
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