Theoretisch, an sich, durfte angenommen werden, daß für eine
private Korporation wie die Zürcher Kunstgesellschaft die Not-
wendigkeit außerkünstlerischer Vor- und Rücksichten sozialer, poli-
tischer, regionaler und persönlicher Art nicht bestand, und daß ihre
Organe, verantwortlich einzig ihrem künstlerischen und vater-
ländischen Gewissen, mit einer der Einfachheit und Schönheit der
Aufgabe entsprechenden Ruhe und Sicherheit ihr gerecht werden
könnten. Die Erfahrungen in dreißigjähriger Ausstellungstätigkeit
seit der Eröffnung des Zürcher Kunsthauses, und der Versuch mit
einer Ausstellung „Schweizer Malerei 1910—1930" im Sommer
1930, bei der man, um innerhalb bestimmter räumlicher Grenzen
zu bleiben, die Einsendung von 31 Malern auf je fünf Werke be-
schränkt hatte, boten bestimmte Grundlagen; die Einbeziehung der
für die Sammlungsbestände erstellten und sonst diesen vorbehal-
tenen Sälen des erweiterten Kunsthauses alle Möglichkeit für
würdige Enffaltung.
Praktisch, mit der zur Zeit amtenden Ausstellungskommission
und unter den heute geltenden Verhältnissen, erwies es sich durch-
aus als möglich, in lebendigem, und lebhaftem, Gedankenaustausch
eine Ausstellerliste aufzustellen, die sich abwechslungsreich in
deutlich von einander abgesetzten Gruppen gliederte und inner-
halb dieser Gruppen ein Zusammentreffen künstlerisch all zu nah
verwandter Persönlichkeiten vermied. Drei Eingeladene mußten
aus verschiedenen Gründen auf die Beteiligung verzichten. Für
die Vertretung der einzelnen Künstler wurde die Zahl von 10 bis
20 möglichst persönlicher und charakteristischer Arbeiten fest-
gesetzt. Scherzhaft im Wort, aber ernst gemeinf im Sinn wurde
ihnen wohl ‚im Gespräch auferlegt: „sie möchten die 10 bis