Von Seite eines Behördemitgliedes kam zu Beginn dieses Jahres
die Anregung, es möchte der bewegliche Kunstbesitz der Städte
Winterthur und Zürich und des Kantons Zürich bei Gelegenheit in
Auswahl öffentlich sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig machte
der kantonale Erziehungsdirektor den Vorschlag einer Ausstellung
der durch ihn an Zürcher Künstler in Auftrag gegebenen thema-
tischen Folgen von Darstellungen der zürcherischen Landschaft.
Die Zürcher Kunstgesellschaft stellte gern ihre Räume und Arbeits-
kräfte zur Verfügung, um die Verwirklichung dieses doppelten
Planes zu ermöglichen, wie die Behörden sich bereit erklärten, von
ihrer Stelle aus mitzuwirken; vor allem mit Bereitstellung des
ganzen Materials für die Auswahl, mit Ueberbringung ins Kunst-
haus und Wiederabholen der zur Ausstellung gewählten Werke,
und mit Beisteuer erläuternder Einführungen zum Katalog, über
Richtung und Umfang ihrer Bestrebungen zur materiellen Unter-
stützung, Ermutigung und Ehrung von Künstlern, für künstlerischen
Schmuck öffentlicher Plätze und Bauten, städtischer Arbeiftsräume,
und Förderung des künstlerischen Lebens im weiteren Sinn.
Die nun für den Monat August, mit dem Tag der Bundesfeier als
Eröffnungstag, eingerichtete Ausstellung ist ein Versuch. Ihr Um-
fang wurde bestimmt durch die Fassungskraft der Bildersäle im
Kunsthaus und das künstlerische Gewicht der zur Verfügung
stehenden Bestände. Mit der Auswahl betrauten die Behörden das
Zürcher Kunsthaus. Für dieses amtete eine Delegation von
Künstlermitgliedern der Ausstellungskommission. Die Aufgabe war
anspruchsvoll. Das „Verzeichnis der Gemälde, Plastiken und
Wappenscheiben des Kantons Zürich” zählt 565 Nummern, das
„Gemälde-Inventar-Verzeichnis” des Hochbauinspektorates der
Stadt Zürich, das auch Skulpturen, graphische Arbeiten und
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