Volltext: Aus öffentlichem Kunstbesitz

Von Seite eines Behördemitgliedes kam zu Beginn dieses Jahres 
die Anregung, es möchte der bewegliche Kunstbesitz der Städte 
Winterthur und Zürich und des Kantons Zürich bei Gelegenheit in 
Auswahl öffentlich sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig machte 
der kantonale Erziehungsdirektor den Vorschlag einer Ausstellung 
der durch ihn an Zürcher Künstler in Auftrag gegebenen thema- 
tischen Folgen von Darstellungen der zürcherischen Landschaft. 
Die Zürcher Kunstgesellschaft stellte gern ihre Räume und Arbeits- 
kräfte zur Verfügung, um die Verwirklichung dieses doppelten 
Planes zu ermöglichen, wie die Behörden sich bereit erklärten, von 
ihrer Stelle aus mitzuwirken; vor allem mit Bereitstellung des 
ganzen Materials für die Auswahl, mit Ueberbringung ins Kunst- 
haus und Wiederabholen der zur Ausstellung gewählten Werke, 
und mit Beisteuer erläuternder Einführungen zum Katalog, über 
Richtung und Umfang ihrer Bestrebungen zur materiellen Unter- 
stützung, Ermutigung und Ehrung von Künstlern, für künstlerischen 
Schmuck öffentlicher Plätze und Bauten, städtischer Arbeiftsräume, 
und Förderung des künstlerischen Lebens im weiteren Sinn. 
Die nun für den Monat August, mit dem Tag der Bundesfeier als 
Eröffnungstag, eingerichtete Ausstellung ist ein Versuch. Ihr Um- 
fang wurde bestimmt durch die Fassungskraft der Bildersäle im 
Kunsthaus und das künstlerische Gewicht der zur Verfügung 
stehenden Bestände. Mit der Auswahl betrauten die Behörden das 
Zürcher Kunsthaus. Für dieses amtete eine Delegation von 
Künstlermitgliedern der Ausstellungskommission. Die Aufgabe war 
anspruchsvoll. Das „Verzeichnis der Gemälde, Plastiken und 
Wappenscheiben des Kantons Zürich” zählt 565 Nummern, das 
„Gemälde-Inventar-Verzeichnis” des Hochbauinspektorates der 
Stadt Zürich, das auch Skulpturen, graphische Arbeiten und 
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