Volltext: Aus öffentlichem Kunstbesitz

gelegentlich Kunstdrucke aufführt, gar 1834. Dabei sind beim 
Kanton und bei der Stadt die Werke über eine sehr große Zahl 
von Gebäuden und Räumen verstreut. Der weniger umfangreiche 
Kunstbesitz der Stadt Winterthur war besser zu überblicken. 
Das unmittelbare Ergebnis ist eine Ausstellung von 30 Skulpturen 
und 156 Gemälden vornehmlich zürcherischer Künstler, mit zehn 
Gruppen je einer größeren Zahl Zeichnungen in Stift und Pinsel 
nach landschaftlichen Themen, in denen, wie bei den schweize- 
rischen Kleinmeistern vom 18. und frühen 19. Jahrhundert, der 
Einklang von künstlerischer Durchdringung und klarer topographi- 
scher Schaubarkeit des „Motivs” das Ziel ist. Auswirken wird sie 
sich in neuer künstlerischer Anregung für die Besucher und wert- 
vollen Hinweisen und Aufschlüssen für die Veranstalter zu der 
Frage von Weg und Ziel bei ihren weiteren Bestrebungen. 
Von der gesamten öffentlichen Kunstpflege in Stadt und Kanton 
Zürich und von ihren Berührungsflächen mit dem Zürcher Kunst- 
haus gibt die Ausstellung einen Ausschnitt. Nicht in Erschei- 
nung treten in ihr die kleinen und großen Aufträge mit bestimm- 
tem Zweck. An sie wird in den einführenden Texten der drei ver- 
tretenen Instanzen erinnert. Nicht einbezogen sind auch die wert- 
vollen Zuwendungen in Form von Leihgaben, gelegentlich auch 
Schenkungen, mit denen Stadt und Kanton Zürich das Kunsthaus 
in seiner Mission als stadtzürcherisches Kunstmuseum stützen. So 
in den letzten Jahrzehnten bis auf den heutigen Tag der Kanton 
mit Gemälden von Gimmi, Casorati, Soldenhoff, Lauterburg, die 
Stadt mit Werken wie der Michaeltafe! des Zürcher Nelkenmeisters, 
dem Hexenbild von Füßli, der zweiten Fassung der Hodlerschen 
„Wahrheit”, dem Bronzetorso von Despiau. Auch daran darf mit 
der Ausstellung dankbar erinnert werden. 
KUNSTHAUS ZÜRICH 
Der Direktor 
SS An
	        
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