Die Verkaufsvermittlung für die ausgestellten Werke erfolgt durch das
Sekretariat des Kunsthauses. 2 °% vom Verkaufspreis werden an die
Unterstützungskasse für schweizerische bildende Künstler abgegeben,
die auch sonstige Zuwendungen dankbar entgegennimmt (Postcheck-
Konto VII 4597).
Die im Katalog vermerkten Werke, welche aber nicht ausgestellt sind,
wurden von der Jury gleichfalls angenommen und gelten als Reserven.
Auf Wunsch kann ein verkauftes Werk nach Kaufabschluß dem Er=
werber abgegeben werden. An seinen Platz tritt sofort ein Werk aus
der Reserve.