Bonapartismus selbst, wird Präsident der Republik, der Herzog von 
Broglie Ministerpräsident. Die Nationalversammlung beschließt am 
30. Mai 1873 die Wiederaufrichtung der Vendömesäule mit einem 
Standbild von Napoleon I Bonaparte, und den Bonapartisten gelingt 
es, den Zusatzantrag anzubringen, daß die Aufrichtung erst vor- 
genommen wird nach einem Gerichtsverfahren gegen Courbet „und 
seine Komplizen“ über die Haftbarmachung für die Kosten. Darauf- 
hin wird als vorsorgliche Maßnahme die sofortige Beschlagnahme 
des ganzen Besitzes von Courbet in Paris und Ornans verfügt und 
einige Tage später auf alle seine Gläubiger und Schuldner, Treu- 
händer, Käufer, mit sämtlichen finanziellen Verbindlichkeiten jeder 
Art ausgedehnt, für Bargeld, Wertschriften, Titel, Bilder und alle 
andern Gegenstände, die ihm gehören. Die Banken werden ihm 
gesperrt, die Bilderdepots in seinen Ateliers und Wohnräumen, bei 
Händlern und Freunden, die Eisenbahnen für alle Transporte. Um- 
ständlich und grausam folgen sich innert vier Jahren nun Um- 
triebe und Prozeß auf Prozeß. 
Am 26. Juni 1874 ergeht ein erstes Urteil, das Courbet, und ihn 
allein, generell zum Schadenersatz an den Staat für die Wiederauf- 
richtung der Säule verpflichtet mit allen Kosten, auch für den Prozeß. 
Am 6. August 1875 wird auf die Appellation von Courbet dieses 
Urteil bestätigt mit Ansetzung einer weiteren Verhandlung für die 
Höhe des Schadenersatzes. Zu Beginn 1876 erhält die Kammer eine 
republikanische Mehrheit. Courbet hofft, daß eine Amnestie dem 
Prozeß des Fiskus gegen ihn ein Ende mache, doch gibt das kleine 
Übergewicht der Rechten im Senat den Rechtsparteien noch einmal 
die Entscheidung, die Amnestie wird abgelehnt. Fünf Monate läuft 
1876 der Prozeß über die Höhe der Entschädigungssumme. Das 
Schlußurteil vom 24. Mai 1876 erkennt auf Fr. 323 091.68, die Cour- 
bet ab ı. Juli 1877 mit Jahreszahlungen von Fr. 10 000 in Semester- 
raten zu entrichten hat, 
Schon im Frühjahr 1873 haben dringende Botschaften von 
Castagnary über die Vorgänge in Paris ihn gewarnt. Er weiß, daß 
er ein zweites Gerichtsverfahren und allfällige Haft nicht überleben 
würde und entschließt sich zur Flucht, nachdem er, so gut es die 
gebotene Eile und die Umstände erlauben, sein Haus bestellt hat. In 
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