gemäss den Vorschriften des Wettbewerbsprogrammes 
eingereicht wurden, für die Mosaiken 53 Entwürfe. Nach 
den Anträgen des Preisgerichtes hat der Regierungsrat 
für die Mosaiken je einen ersten, zweiten, dritten und 
vierten Preis ausgerichtet, für vier Entwürfe Entschädi- 
gungspreise, und einen Entwurf angekauft; für die Skulp- 
turen sind ein erster und ein zweiter Preis, sowie zwei 
dritte Preise im gleichen Rang und fünf Entschädigungs- 
preise ausgerichtet worden. 
Nachdem während zwei Wochen alle Entwürfe in der 
Ausstellungshalle an der Badenerstrasse sichtbar gemacht 
worden waren, überliess die kantonale Baudirektion in 
entgegenkommender Weise die prämiierten dem Zürcher 
Kunsthaus zur Einreihung in seine März-Ausstellung. Wie 
die in den Arbeiten liegende künstlerische Leistung, so 
machte auch die besondere Art der Aufgabe, mit welcher 
der Staat neben die gegenwärtig in mancher Hinsicht ge- 
hemmte private Kunstpflege sich stellt, dies sehr wün- 
schenswert. Sie ruht im natürlichen Zusammenhang und 
der Gemeinsamkeit von Ursprung und Wirkung der drei 
bildenden Künste Architektur, Skulptur und Malerei. Die 
durch den Auftrag der Behörde hervorgerufenen Werke 
bleiben nicht im engeren Geltungskreis der für sich allein 
geschaffenen und bestehenden Skulpturen und Gemälde, 
wie sie in Ausstellungen sonst vorwiegend sich zusam- 
menfinden, sondern sie treten mitbestimmend in das 
Stadtbild ein und stehen vom Morgen bis zum Abend offen 
vor den Augen eines Volkes. 
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