gemäss den Vorschriften des Wettbewerbsprogrammes
eingereicht wurden, für die Mosaiken 53 Entwürfe. Nach
den Anträgen des Preisgerichtes hat der Regierungsrat
für die Mosaiken je einen ersten, zweiten, dritten und
vierten Preis ausgerichtet, für vier Entwürfe Entschädi-
gungspreise, und einen Entwurf angekauft; für die Skulp-
turen sind ein erster und ein zweiter Preis, sowie zwei
dritte Preise im gleichen Rang und fünf Entschädigungs-
preise ausgerichtet worden.
Nachdem während zwei Wochen alle Entwürfe in der
Ausstellungshalle an der Badenerstrasse sichtbar gemacht
worden waren, überliess die kantonale Baudirektion in
entgegenkommender Weise die prämiierten dem Zürcher
Kunsthaus zur Einreihung in seine März-Ausstellung. Wie
die in den Arbeiten liegende künstlerische Leistung, so
machte auch die besondere Art der Aufgabe, mit welcher
der Staat neben die gegenwärtig in mancher Hinsicht ge-
hemmte private Kunstpflege sich stellt, dies sehr wün-
schenswert. Sie ruht im natürlichen Zusammenhang und
der Gemeinsamkeit von Ursprung und Wirkung der drei
bildenden Künste Architektur, Skulptur und Malerei. Die
durch den Auftrag der Behörde hervorgerufenen Werke
bleiben nicht im engeren Geltungskreis der für sich allein
geschaffenen und bestehenden Skulpturen und Gemälde,
wie sie in Ausstellungen sonst vorwiegend sich zusam-
menfinden, sondern sie treten mitbestimmend in das
Stadtbild ein und stehen vom Morgen bis zum Abend offen
vor den Augen eines Volkes.
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