der Zürcher Kunstgesellschaft
sind berechtigt:
zum freien Besuch des Kunsthauses
und des Landolthauses während der
ordentlichen Besuchszeiten,
zur Benutzung der reichhaltigen Biblio-
thek und der Graphischen Sammlung,
zur Teilnahme an der jährlichen Ver-
8 losung von Kunstwerken.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens
Fr. 20. —
; Vorausbezahlung des Jahresbeitrages 1932 erwirbt die
. Mitgliedschaft schon für den Rest‘ des Jahres 1931.
wenden!