DIE MITGLIEDER
der Zürcher Kunstgesellschaft
sind berechtigt:
zum freien Besuch des Kunsthauses
und des Landolthauses während der
ordentlicheUBesuchszeiten,
zur Benutzung der reichhaltigen Biblio«
thek und der Graphischen Sammlung,
zur Teilnahme an der jährlichen Ver«*
losung von Kunstwerken.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.-
Anmeldeschein auf der Rückseite.