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Besuchsordnung für das Kunsthaus
WECHSELNDE AUSSTELLUNG
Täglich geöffnet von 40—12 und 2—5 Uhr,
im Winter bis Eintritt der Dämmerung.
Montag geschlossen.
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG
Täglich geöffnet von 10 — 12 und 2—5 Uhr,
im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen.
EINTRITT FR. 1.50
(Eintritt für Schulen und grössere Vereine ermässigt)
Sonntag Vormittag und Nachmittag und
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei.
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1.—)
Sonntag NachmittagAusstellung frei.
W ährend derN eueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr.
Für Mitglider der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei.
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN
(im „Landolthaus“)
Mittwoch und Samstag 2—4, Sonntag 10—12 Uhr,
Eintritt ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. —.20.
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgcsellschaft frei.
Am 1. Sonntag des Monats frei.
An den gesetzlichen Feiertagen bleibt das Kunstbaus geschlossen.
Die besondem Bestimmungen für Bächtelistag, Sediseläuten, Oster*
u. Pfingstmontag u. Stephanstag werden in der Presse veröffentlicht.
Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art sind in der Garderobe abzugeben.
Gebühr Fr. —.20.
Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Verboten ist
das Mitführen von Hunden, das Rauchen, das Photographieren.
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere
Bestimmungen gemäss den Plakaten bei den Eingangstüren.