Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

\ 
27 
abstand von der Strassengrenze 5 m. Der seitliche Gebäudeab 
stand von 10 m hat sich als zu klein erwiesen und ist auf 12 m 
erhöht worden. Die Bauten werden fast immer durch Stütz 
mauern verteuert. 
Am nördlichen Höhenzuge (Rosenberg) ist das Baugelände son 
niger Südhang und die Aussicht gegen Süden. Eine gewisse Auf 
schichtung der Bauten hat dort wegen der ziemlich starken Ge 
ländeneigung auf Besonnung und Aussicht keine nachteiligen 
Folgen. Anders auf der gegenüberliegenden Seite, wo die Ver 
hältnisse umgekehrt sind und durch die hohen Bautypen nach 
teilige Schatten entstehen. 
Die zur Zeit gültige Bauordnung vom Jahre 1923 strebt durch 
die Schaffung von 5 Bauzonen eine systematische Abstufung der 
Bauhöhe an und gewährt namentlich dem Kleinhausbau mög 
lichste Erleichterungen. 
Max Müller, B.S.A. 
Stadthaumeister
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.