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abstand von der Strassengrenze 5 m. Der seitliche Gebäudeab
stand von 10 m hat sich als zu klein erwiesen und ist auf 12 m
erhöht worden. Die Bauten werden fast immer durch Stütz
mauern verteuert.
Am nördlichen Höhenzuge (Rosenberg) ist das Baugelände son
niger Südhang und die Aussicht gegen Süden. Eine gewisse Auf
schichtung der Bauten hat dort wegen der ziemlich starken Ge
ländeneigung auf Besonnung und Aussicht keine nachteiligen
Folgen. Anders auf der gegenüberliegenden Seite, wo die Ver
hältnisse umgekehrt sind und durch die hohen Bautypen nach
teilige Schatten entstehen.
Die zur Zeit gültige Bauordnung vom Jahre 1923 strebt durch
die Schaffung von 5 Bauzonen eine systematische Abstufung der
Bauhöhe an und gewährt namentlich dem Kleinhausbau mög
lichste Erleichterungen.
Max Müller, B.S.A.
Stadthaumeister