Baugesetz von 1893 die Aufstellung von Bebauungs- und Quar
tierplänen geregelt. 1901, also acht Jahre nach der Stadtver
einigung, erhielt der erste Gesamtbebauungsplan Gesetzeskraft.
Schon nach kurzer Zeit musste er aber teilweise in Revision ge
zogen werden. Und heute gibt es noch ansehnliche Gebiete in der
Stadt, für welche kein gültiger Bebauungsplan existiert.
Gleichzeitig mit dem Gesamtbebauungsplan wurden die Vor
schriften für die sogenannte offene Bebauung genehmigt, nach
welchen die Häuser in den davon betroffenen Gebieten auf allen
Seiten frei stehen mussten. Die Vorschriften bewirkten aber ein
sehr unruhiges Strassenbild, weil die Häuser bei schmaler Stras-
senfront und 7 m Bauwich möglichst in die Tiefe gebaut wur
den. Im Jahre 1912 trat eine verbesserte Auflage dieser Bestim
mungen in Kraft. Es wurde eine weitere Zone geschaffen, in
welcher nur zwei Stockwerke und ein ausgebauter Dachstock
erstellt werden durften. Die Möglichkeit des Zusammenbauens
von mehreren Häusern war vorgesehen. Doch mussten die Grenz
abstände in diesem Falle in einem solchen Masse erhöht werden,
dass die Durchführung dieser Bestimmung sehr erschwert wurde.
Der Stadtrat ist dann auch neuerdings dazu gekommen, in be
stimmten Fällen von der Verwirklichung dieser Zuschläge ab
zusehen. In den neuen Vorschriften für die Bebauung des Milch
buckgebietes ist das Zusammenbauen bis auf 45 m Fänge ohne
weiteres gestattet.
Unter der zielbewussten Feitung des früheren Bauvorstandes und
jetzigen Stadtpräsidenten Dr. Klöti wurde in den letzten beiden
Jahrzehnten mit Energie daran gearbeitet, das äusserst schwie
rige Problem «Aufbau unserer Stadt» der Fösung immer näher
zu bringen. Eine besondere Abteilung des städtischen Tiefbau
amtes, das Bebauungs- und Quartierplanbureau, befasst sich aus
schliesslich mit der baulichen Entwicklung. DurchVeranstaltung
von Teilbebauungsplanwettbewerben und besonders durch den
Wettbewerb Gross-Zürich wurden viele Fragen abgeklärt. Auch
die kantonalen Behörden sichern sich die Mitarbeit der Archi
tekten, wie dies z.B. bei der Revision des Baugesetzes der Fall war.
Die Quaianlagen haben ihre besondere Geschichte.
Im Jahre 1861 trat 2/jährig Arnold Bürkli als Ingenieur in den