Full text: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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GENF, NUTZUNGSPLAN 
mit Darstellung der überbauten Terrains (schwarz), der unüberbaubaren Gebiete: 
Wälder, Parks, Sportterrains, Friedhöfe (heller Mittelton), überbaubares Gebiet in 
öffentlicher Hand (dunkler Mittelton), überbauhares Gebiet in Privatbesitz (heller 
Ton) 
als vordem die Altstadt, durch eben diesen Drang zur Auswer 
tung der privaten Grundbesitzrechte. 
Heute muss also eine Stadtverwaltung in erster Linie darauf be 
dacht sein, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Nut 
zung des städtischen Erweiterungsgebietes stattfinden darf. 
Nach unserer Ansicht ist das von allen Aufgaben des Bauwesens, 
die sich für eine Stadt stellen, die wichtigste. Sie schliesst alle 
Aufgaben ein, die sich durch das starke Anwachsen des Ver 
kehrs stellen, sie betrifft selbst alle jene Fragen, die in ästheti 
schen Forderungen ausmünden. 
Der Verkehr diktiert seine Gesetze in unwiderstehlicher Weise, 
er reisst Stück um Stück die Hindernisse hinweg wie einWildbach. 
Die ästhetischen Forderungen erfüllen sich überall da, wo eine
	        
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