Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

69 
Capacités qui d’ailleurs ne manquent pas chez nous, mais qui 
trop souvent, ne trouvent pas à s’employer. En Suisse, si l’on 
excepte quelques essais tentés à Lausanne et à Berne, seule 
la ville de Bâle a largement fait usage du droit de super 
ficie. En 1913 la Basler Wohngenossenschaft bâtit sur un grand 
terrain cédé à bail. Après la guerre, la ville arrondit encore son 
domaine dans le quartier de l’ouest, et loua pour quarante ans 
de vastes parcelles à des sociétés coopératives. En même temps 
les grands espaces possédés par la ville au nouveau port du 
Rhin, furent loués à diverses industries. Récemment encore, une 
vaste surface en plein centre a été louée pour la construction 
d’un garage important. H. B. 
VERKEHRSWEGE 
Die brennendste Frage der Verkehrswege bildet die Verkehrs 
regelung in den Städten. Die gewaltige Zunahme der priva 
ten Verkehrsmittel und die Steigerung ihrer Fahrgeschwin 
digkeit stellen unerhörte Anforderungen an das Strassennetz, 
das sich im wesentlichen aus der alten geschlossenen Siedelung 
hinter Wall und Mauern entwickelte. Ein weiterer Faktor liegt 
in dem Fortschritt der Dezentralisation im Stadtbau, der Tren 
nung von Wohn- und Arbeitsstätten, der genauen Festlegung 
der Industriegebiete und ihrer zugehörigen Wohnviertel und 
des dadurch bedingten vermehrten Fährverkehrs. Das Strassen 
netz muss nach den Gesichtspunkten, Trennung des Stadt- und 
Durchgangsverkehrs und Abstufung des Nebenverkehrs geord 
net und angelegt werden. Es folgt mehr und mehr eine eigent 
liche Kanalisierung des Verkehrs. Strassenbahn auf eigenem 
Fahrkörper, besondere Fahrstreifen und Fahrradstreifen mit 
Richtungsverkehr, sind neben den Fussgängerwegen Mindest 
forderungen für den Strassenquerschnitt einer Verkehrsstrasse. 
Selbst im engem Stadtrayon wird zur Erhöhung der Sicherheit 
im Fährverkehr und zur Ausnützung der Fahrgeschwindigkeit
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.