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im Wechsel in der einen und hernach in der andern Strasse
(Kreuzungslinien) aufstellen und dadurch den Verkehr stoppen,
resp. freigeben.
2. Die Kreuzung Augustinergasse-Pelikanstrasse-BahnhofStrasse
stellt die sogenannte individuelle Verkehrsregelung durch einen
Verkehrspolizisten dar. Sie ist die gebräuchlichste Methode der
Verkehrsregelung und findet überall da Anwendung, wo ge
ringe Dichte des Verkehrs ein wechselseitiges Oeffnen und
Schliessen von Verkehrsadern als nicht tunlich erscheinen lässt.
3. Der Paradeplatz zeigt uns in seiner Neugestaltung fürs Erste
den Kreiselverkehr, d. h. das Ausfahren des Platzes nach rechts.
Diese Regelung des Verkehrs bedarf insofern eine Ueberwa-
chung, als zwei Verkehrspolizisten dafür sorgen, dass die Fahr
zeuge den Platz nach rechts ausfahren, statt ihn in direkter
Fahrt Nord-Süd oder umgekehrt zu überqueren. Der Kreisel-
verkehr, der durch die runde Tafel, Pfeilring auf blauem Grund
gekennzeichnet wird, soll vorerst nur über die Stossverkehrs-
zeiten 7.30—8.00; 12.00—12.30; 13.30—14.00 und 18.00 bis
18.30 Uhr durchgeführt werden.
Ein Blick in die Zukunft bedeutet die Regelung des Verkehrs
auf dem Paradeplatz durch Lichtsignale. Die Eichtsignale wer
den durch den auf der Verkehrskanzel postierten Verkehrspoli
zisten betätigt. Rotes Ficht bedeutet: »Anhalten«, gelbes Ficht
«Achtung» und grünes Ficht erlaubt die »freie Fahrt«,
4. Das Modell zeigt uns im weiteren den Zweck der Einhahn
strasse. Die Strasse darf nur in einer bestimmten Richtung be
fahren werden, um entweder die Strasse selbst vom Verkehr
zu entlasten, oder aber es werden die auf Plätze oder in Haupt
verkehrsadern mündenden Strassen als Einbahnstrassen erklärt,
zu befahren lediglich in der Richtung vom Platz oder von der
Hauptverkehrsader auswärts, um dadurch den Platz oder die
Hauptstrasse zu entlasten und die Gefahrmomente herabzumin
dern. Als Beispiele für den erstangeführten Zweck kommen in
Betracht die Seidengasse und die Poststrasse, für die Entlastung
des Paradeplatzes der Talacker, der nur in der Richtung gegen
die Sihlporte befahren werden darf und für die Entlastung
der Bahnhofstrasse, die als Einbahnstrasse erklärte Füsslistrasse.