Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

Als Beispiel der Ah Schleusung vom Verkehr haben wir die Bä 
rengasse zu verzeichnen; das Teilstück zwischen Bahnhofstrasse 
und Talacker darf nur zum Zwecke des Zubringdienstes be 
fahren werden, dadurch wird die gefährliche Kreuzung Bären 
gasse-Talacker ausgeschaltet. Aeusserlich wird die Einbahn 
strasse dadurch gekennzeichnet, dass bei der verbotenen Ein 
fahrt an Ueberspannung oder auf einer Auf baute des Trottoirs 
die runde rote Tafel mit weissem Querbalken, das Fahrverbot 
in Erscheinung tritt. 
5. Auch mit dem Parkieren werden wir bekannt gemacht. Die 
Nebenstrassen der Bahnhofstrasse dienen entweder dem einseiti 
gen Parkieren der Fahrzeuge, oder aber, sie sind wie die Füssli- 
strasse und Peterstrasse als ausgesprochene Parkstrassen erklärt 
worden. Die Regel ist, dass die Wagen rechts in der Fahrrich 
tung aufgestellt werden. Die Parkfläche selbst ist durch weisse 
Farbstreifen und durch die runde blaue Tafel mit dem Buch 
staben »P« (Park) markiert. 
6. Das Modell zeigt uns aber nicht nur wie der Fährverkehr 
sich abwickeln soll, es führt uns auch vor Augen, wie der Fuss- 
gänger im Verkehr sich zu benehmen hat und welche Mass 
nahmen die Verkehrspolizei ergreifen kann, um den Verkehr 
der Fussgänger gewissermassen zwangsläufig zu gestalten. 
Auf den Trottoiren wickelt sich der Fussgängerverkehr zufolge 
des Rechtsgehens reibungslos ab. Das Ueberqueren der Fahr 
bahn und der Plätze erfolgt auf den durch zwei Schutzlinien 
begrenzten Schutzwegen, die durch entsprechend angelegte Auf 
bauten auf den Trottoiren beschritten werden müssen und ein 
gefahrloses Ueberschreiten gewährleisten, da der Fährverkehr 
entweder vor den Schutzlinien anzuhalten hat, oder den Schutz 
weg nur im Schrittempo passieren darf. 
Die neue Auskleidung der Ausstellungsräume wurde in zuvorkommender 
Weise von dem Tapetenhaus Theophil Spörri, Zürich, übernommen. 
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