ßesuchsordnung für das Kunstbaus 
WECHSELNDE AUSSTELLUNG 
Täglich geöffnet von 10— 12 und 2-^-5 Uhr, 
im Winter bis Eintritt der Dämmerung, 
Montag geschlossen. 
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG 
Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr, 
im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen. 
EINTRITT FRANKEN 1.50 
(für Schulen und grössere Vereine ermässigt) 
Sonntag Vormittag und Nachmittag und 
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. 
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.) 
Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. 
Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. 
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu 
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. 
ßesuchsordnung für das Landolthaus 
GEMÄLDESAMMLUNG 
Wegen Bauarbeiten im April 1925 geschlossen. 
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN 
Wegen Bauarbeiten im April 1925 geschlossen. 
An den gesetzlichen Feiertagen bleiben Kunstbaus und Landolthaus geschlossen. 
Die besondern Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten-, Osler<- 
u. Pfingstmontag u. Stephanslag Werden in der Presse veröffentlicht. 
Stäche, Schirme, Pakete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben, 
Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt, 
Verboten ist das Mitführen Von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. 
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere 
Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunsthaus.
	        
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