2
Besuchsordnung für das Kunsthaus
WECHSELNDE AUSSTELLUNG
Täglich geöffnet von 10— 12 und 2—5 Uhr,
im Winter bis Eintritt der Dämmerung.
Montag geschlossen.
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG
Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr,
im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen.
EINTRITT FRANKEN 1.50
(für Schulen und grössere Vereine ermässigt)
Sonntag Vormittag und Nachmittag und
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei.
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.)
Sonntag Nachmittag Ausstellung frei.
Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr.
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei.
Besuchsordnung für das Landolthaus
GEMÄLDESAMMLUNG
Wegen Bauarbeiten im Februar 1925 geschlossen.
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN
Wegen Bauarbeiten im Februar 1925 geschlossen.
An den gesetzlichen Feiertagen bleiben Kunsthaus und Landolthaus geschlossen.
Die besondern Bestimmungen für Bächtelislag, Sechseläuten-, Oster-
u. Pfingstmontag u. Stephanstag werden in der Presse veröffentlicht.
Stäche, Schirme, Pakete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben.
Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Verboten ist das Mitführen von Hunden, das Rauchen, das Photographieren.
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere
Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunstbaus.