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Besuchsordnung für das Kunsthaus
WECHSELNDE AUSSTELLUNG
Täglich geöffnet von 10-! 2 7 2 und 1 72-5 Uhr, im Winter
bis Eintritt der Dämmerung. Montag nur nachmittags.
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG
Täglich geöffnet von 10-1272 und 1 7 2 '5 Uhr,
im Winter bis 4 Uhr. Montag nur nachmittags.
EINTRITT FRANKEN 1.50
(für Schulen und grössere Vereine ermässigt)
Sonntag Vormittag und Nachmittag und
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei.
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.)
Sonntag Nachmittag Ausstellung frei.
Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr.
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei.
Besuchsordnung für das Landolthaus
GEMÄLDESAMMLUNG
Geöffnet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, im
Sommer auch Samstag, 2-4 Uhr, Sonntag Vormittag
10-12 Uhr. Eintritt mit Eintrittskarte für das Kunsthaus.
Mittwoch Nachmittag u. Sonntag Vormittag Eintritt frei.
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN
Mittwoch 2—4, Sonntag 10— 12 Uhr, Eintritt
ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. 1—.
Für Gesellschaften von mindestens 10 und höchstens 20
Personen Grundtaxe Fr. 2. —, jede Person Fr. —. 50.
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei.
Dienstag, Donnerstag und Freitag 2—4 Uhr, auf besonderes Ver
langen unter Führung Fr. 2.—. Am 1. Sonntag des Monats frei.
An den gesetzlichen Feiertagen bleiben Kunsthaus und Landolthaus geschlossen.
Die besondem Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten-, Oster-
u. Pfingstmontag u. Stephanstag Werden in der Presse veröffentlicht.
Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben.
Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Verboten ist das Mitführen Von Hunden, das Rauchen, das Photographieren.
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere
Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunsthaus.