Full text: Ausstellung

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Besuchsordnung für das Kunsthaus 
WECHSELNDE AUSSTELLUNG 
Täglich geöffnet von 10-! 2 7 2 und 1 72-5 Uhr, im Winter 
bis Eintritt der Dämmerung. Montag nur nachmittags. 
ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG 
Täglich geöffnet von 10-1272 und 1 7 2 '5 Uhr, 
im Winter bis 4 Uhr. Montag nur nachmittags. 
EINTRITT FRANKEN 1.50 
(für Schulen und grössere Vereine ermässigt) 
Sonntag Vormittag und Nachmittag und 
Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. 
(Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.) 
Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. 
Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. 
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu 
Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. 
Besuchsordnung für das Landolthaus 
GEMÄLDESAMMLUNG 
Geöffnet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, im 
Sommer auch Samstag, 2-4 Uhr, Sonntag Vormittag 
10-12 Uhr. Eintritt mit Eintrittskarte für das Kunsthaus. 
Mittwoch Nachmittag u. Sonntag Vormittag Eintritt frei. 
SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN 
Mittwoch 2—4, Sonntag 10— 12 Uhr, Eintritt 
ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. 1—. 
Für Gesellschaften von mindestens 10 und höchstens 20 
Personen Grundtaxe Fr. 2. —, jede Person Fr. —. 50. 
Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei. 
Dienstag, Donnerstag und Freitag 2—4 Uhr, auf besonderes Ver 
langen unter Führung Fr. 2.—. Am 1. Sonntag des Monats frei. 
An den gesetzlichen Feiertagen bleiben Kunsthaus und Landolthaus geschlossen. 
Die besondem Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten-, Oster- 
u. Pfingstmontag u. Stephanstag Werden in der Presse veröffentlicht. 
Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben. 
Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. 
Verboten ist das Mitführen Von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. 
Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere 
Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunsthaus.
	        
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