D ie Öffentliche Kunftfammlung in Bafel, die Herren 
Dr. F. E. Welti, W Balmer und R Kreidolf als 
Verwalter des Nachlaßes von Albert Welti, und eine 
Anzahl von fchweizerikhen Sammlern haben die Zürcher 
Kunftgefeflkhaft zu großem Dank verpflichtet, indem fie 
dem Bearbeiter der vorliegenden Veröffentlichung, wie 
feinerzeit für die erfte Ausgabe, wieder ihren Befitz an 
Weltikhen Originalen zur Benutzung überließen. Der 
Öffentlichen Kunftfammlung in Bafel verdankt die Zür^ 
eher Kunßgefellfchaft im Befondern die Ermächtigung zur 
Wiedergabe der beiden Blätter «Ehepaar» und «Beduine», 
Nr. 70 und 71 auf Tafel XVII.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.