Ausstellungs - Reglement.
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1. Die Ausstellung ist geöffnet vom 6. bis und mit
27. August 1911 und zwar:
Montags von 1—^?Uhr, Mittwochs von 10—7 Uhr,
Samstags von 10—5 Uhr, an den übrigen Tagen
von 10—6 Uhr.
2. Der Eintritt ins Kunsthaus beträgt 1 Fr. Sonntags
von 17* Uhr an ist der Besuch der Ausstellung frei.
3. Mit dieser Ausstellung ist eine Verlosung verbunden,
welche am Ende des Turnus stattfindet.
Lose ä Fr. 1.— sind an der Kasse zu haben.
4. Die von Privaten und Vereinen angekauften Kunst
werke werden am Schluß des Turnus portofrei
den Käufern zugesandt; werden dieselben jedoch
vor Schluß zurückgezogen, so haben diese die
Bilder auf eigene Kosten zu beziehen und die
Herfracht zu bezahlen.
5. Auf den vom Ausland stammenden Bildern hat der
Käufer auch den schweizerischen Eingangszoll zu
zahlen.
6. Für Ankauf von Bildern etc. beliebe man sich an
das Sekretariat zu wenden (Parterre).