yAusstellungs-Peglement.
1. Die Ausstellung ist geöffnet vom 14. Juni bis 5. Juli 1903 r
an den Wochentagen (ausgenommen Freitag) von 9 Uhr
morgens bis 6 Uhr abends, an Sonntagen von 10 Uhr
morgens bis 6 Uhr abends.
Freitag nachmittags ist die Ausstellung von x /22 bis
x /25 Uhr geschlossen.
2. Eintritt für Nichtmitglieder 50 Centimes,
Eintritt für Kinder 20 „
Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft haben freien
Eintritt.
3. Mit dieser Ausstellung ist eine Verlosung verbunden,
welche am Ende des Turnus in Basel stattfindet.
Der Preis eines Loses ist Fr. 5. —
4. Die von Privaten angekauften Bilder werden nach Be
endigung des Turnus portofrei den Käufern zugesandt - r
werden die Bilder jedoch vor Schluss des Turnus von
den Käufern zurückgezogen, so haben diese solche auf
eigene Kosten zu beziehen und die Herfracht zu bezahlen.
5. Auf den vom Ausland zugesandten Bildern hat der Käufer
jf auch den schweizerischen Eingangszoll zu zahlen.
6. Für Ankauf von Bildern und andern Kunstgegenständen
beliebe man sich gefälligst an das Sekretariat der Zürcher
Kunstgesellschaft (Künstlerhaus) zu wenden.