Volltext: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1848

Reglement. 
Die Kunstausstellung findet vom 2. Mai bis 10. Juni statt. 
An den Werktagen ist sie jeden Bormittag von 9—12 Uhr und 
jeden Nachmittag von 2—6 Uhr, an den Sonntagen von 10—12 Uhr 
und von 3 — 6 Uhr geöffnet. 
Der Eintrittspreis ist zwei Batzen für jede Person; doch 
kann man sich mit zwölf Batzen für die ganze Dauer der Aus 
stellung abonniren, wogegen man eine nur für die abonnirte 
Person gültige Eintrittskarte erhält. 
Der Preis der verkäuflichen Gegenstände findet sich im Aus 
stellungs-Kataloge verzeichnet. 
Im Lokale der Kunstausstellung wird eine Subscriptionsliste auf 
gelegt sein, wo jeder Liebhaber gegen Erlegung von vier Schweizer- 
Franken sich als Theilnehmer an der Knnstverlvosung unterzeichnen 
kann. Auch dieses Jahr findet unter allen bei der Ausstellung be 
theiligten Schweizerischen Kunstvereinen eine gemeinschaftliche Ber- 
loosung, und zwar nach vollendetem Turnus in Zürich statt, so 
daß die in Basel, Bern, St. Gallen, Winterthur und Schaffhausen 
zur Berloosung gewählten Stücke auch in Zürich, und umgekehrt die 
hier gewählten auch in den genannten Städten gewonnen werden 
können.
	        
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