Volltext: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1848

4 
s 
ahrend der Kunstausstellung wird die hiefür eigens erwählte 
Auswahl-Kommission, nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge, 
die in die Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. 
Jedes ausgewählte Bild erhält ein Zeichen und kann nicht 
mehr aus der Verloosung zurückgezogen werden. 
Um die Wünsche des Publikums bei der Auswahl berücksichtigen 
zu können, wird sich im Ausftellungslokale eine Tafel vorfinden, wo 
Jedermann seine dießfallstgen Vorschläge einzutragen gebeten ist. 
Außer dem Saalaufseher werden sich jedesmal zwei Mitglieder der 
Künstlergesellschast in dem Lokale befinden, an welche die Besucher 
in allen Anliegen sich wenden mögen. 
Kataloge können bei dem Abwart am Eingänge des Ausstel 
lungslokals bezogen werden. Der Preis derselben ist vier Batzen. 
Stöcke und Regenschirme müssen in der Garderobe abgegeben 
werden. Rauchen und Berühren der Gegenstände sind verboten. 
Bemerkungen. 
Alle Gemälde, deren Manier nicht angegeben ist, sind in Oel gemalt. 
Der Preisansatz ist in Schweizerfranken. Der Fünffrankcnthalcr zu 
35 Btz., der Brabanterthaler zu 40 Btz.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.