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ahrend der Kunstausstellung wird die hiefür eigens erwählte
Auswahl-Kommission, nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge,
die in die Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen.
Jedes ausgewählte Bild erhält ein Zeichen und kann nicht
mehr aus der Verloosung zurückgezogen werden.
Um die Wünsche des Publikums bei der Auswahl berücksichtigen
zu können, wird sich im Ausftellungslokale eine Tafel vorfinden, wo
Jedermann seine dießfallstgen Vorschläge einzutragen gebeten ist.
Außer dem Saalaufseher werden sich jedesmal zwei Mitglieder der
Künstlergesellschast in dem Lokale befinden, an welche die Besucher
in allen Anliegen sich wenden mögen.
Kataloge können bei dem Abwart am Eingänge des Ausstel
lungslokals bezogen werden. Der Preis derselben ist vier Batzen.
Stöcke und Regenschirme müssen in der Garderobe abgegeben
werden. Rauchen und Berühren der Gegenstände sind verboten.
Bemerkungen.
Alle Gemälde, deren Manier nicht angegeben ist, sind in Oel gemalt.
Der Preisansatz ist in Schweizerfranken. Der Fünffrankcnthalcr zu
35 Btz., der Brabanterthaler zu 40 Btz.