Reglement.
8. 1. Die Ausstellung beginnt den 21. Juli und dauert
bis und mit dem 18. August; es bleibt dieselbe an den Wochen
tagen Vormittags von 9
Uhr, Nachmittags von 2 — 6 Uhr,
8
und an den Sonntagen von 10 —12 Uhr, sowie von 3 — 6 Uhr
geöffnet.
2. Der Eintrittspreis ist aus 4 Batzen für die Per
son, Sonntag Nachmittags sowie Freitag Vor- und Nachmittags
jedoch auf 2 Batzen festgesetzt.
§. 3. ES werden persönliche Abonnements karten für
die ganze Dauer der Ausstellung zu 16 Batzen abgegeben.
8. 4. Akt ien d e r g e m e i n sch a ft li ch e n schweizerischen
Kunstverloosung werden tut Ansstellungslokale zu 5 Schweizer
franken verkauft,
erhalten die Theilnehmer
Eremplar des Vereinsblattes. Die hiefür bestellte Auswahlskom-
mission wird nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge die in die
Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. Die Ziehung
geschieht im Laufe des Herbstes nach vollendetem Turnus der Aus
stellung.
8.5. Die Preise der zu verkaufenden Kunstwerke
finden sich in Schweizerfranken angegeben (der Fünffrankenthaler