Volltext: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1850

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zu 35 Batzen, der Brabanterthaler zu 40 Batzen, der Reichsgulden 
ZU 15 Batzen gerechnet). Für die aus dem Auslande gesandten 
Arbeiten wird bei dem Verkaufe der Eingangszoll noch hinzugerechnet. 
Die Ankäufe werden mit dem Kassier der Ausstellung abge 
schlossen und an diesen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der 
verkaufte Gegenstand kann aber erst nach Beendigung der hiesigen 
Ausstellung von derselben zurückgezogen werden, und wird hiebei 
der Wunsch ausgedrückt, daß die angekauften Kunstgegenstände noch 
an die Ausstellungen in Winterthur, Schaffhausen und St. Gallen 
gesandt werden dürfen. 
8- 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei Mitglieder der 
Künstlergesellschaft als Aufseher im Lokale befinden, an welche 
stch die Besucher in allen Anliegen wenden mögen. 
Berühren der Kunstgegenstände, sowie das Rauchen find ver 
boten. Stöcke und Schirme werden beim Eingänge abgegeben. 
Hunde dürfen nicht mitgebracht werden. 
Bemerkung. Alte Gegenstände, deren Manier nicht angegeben ist, sind in 
Oel gemalt. . .
	        
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