Full text: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1852

Reglement. 
§. 1. Die Ausstellung beginnt den 8. September und 
dauert bis und mit dem 3. Oktober; sie ist an den Wochentagen 
ormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—6 Uhr, und an 
den Sonntagen von 10—12 Uhr, sowie von 3—6 Uhr geöffnet. 
8- 2. Der Eintrittspreis ist auf 50 Rappen für die 
Person, Sonntag Nachmittags sowie Freitag Vor- und Nachmit 
tags jedoch auf 25 Rappen festgesetzt. 
§.3. Es werden persönliche Abbonnementskarten für 
die ganze Dauer der Ausstellung zu 2 Franken abgegeben. 
8. 4. Aktien der gemeinschaftlichen schweizerischen 
Kunftverloosnng werden im Ausstellungslokale zu 6 neuen 
--für jede 
chweizerfranken verkauft, i 
ktie ein Eremplar des Vereinsblattes 
hiefür 
Wahlskommission wird nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge 
die in die Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. Die 
Ziehung geschieht im Laufe des Monats November nach vollendetem 
Turnus der Ausstellung. 
8- 5. Die Preise der zu verkaufenden Kunstwerke 
nndeii sich in neuen Schwcizerfranken angegeben (der Brabauterthaler 
zu 5 Fr. 67 Rp.. der ReichSgulden zu 2 Fr. l0 Rp. gerechnet).
	        
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