Reglement.
§. 1. Die Ausstellung beginnt den 8. September und
dauert bis und mit dem 3. Oktober; sie ist an den Wochentagen
ormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—6 Uhr, und an
den Sonntagen von 10—12 Uhr, sowie von 3—6 Uhr geöffnet.
8- 2. Der Eintrittspreis ist auf 50 Rappen für die
Person, Sonntag Nachmittags sowie Freitag Vor- und Nachmit
tags jedoch auf 25 Rappen festgesetzt.
§.3. Es werden persönliche Abbonnementskarten für
die ganze Dauer der Ausstellung zu 2 Franken abgegeben.
8. 4. Aktien der gemeinschaftlichen schweizerischen
Kunftverloosnng werden im Ausstellungslokale zu 6 neuen
--für jede
chweizerfranken verkauft, i
ktie ein Eremplar des Vereinsblattes
hiefür
Wahlskommission wird nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge
die in die Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. Die
Ziehung geschieht im Laufe des Monats November nach vollendetem
Turnus der Ausstellung.
8- 5. Die Preise der zu verkaufenden Kunstwerke
nndeii sich in neuen Schwcizerfranken angegeben (der Brabauterthaler
zu 5 Fr. 67 Rp.. der ReichSgulden zu 2 Fr. l0 Rp. gerechnet).